Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-05-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-05-07
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat Ihnen 2007 beantragt, die Lex Koller, also das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, aufzuheben. Sie wissen auch, dass das Parlament 2008 die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen hat, mit mehreren Prüfungsaufträgen.
Nun ist es so - das haben einige von Ihnen bereits erwähnt -, dass sich die Situation seither wesentlich geändert hat. Zu denken ist etwa an die starke Zuwanderung in die Schweiz, zu denken ist auch an die Finanzkrise, seit deren Beginn Kapitalanlagen in Immobilien vermehrt gefragt sind, zu denken ist auch an die zunehmende Wohnungsnot in den grösseren Städten der Schweiz. Im Bericht vom 4. Juli 2012 über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz kommt der Bundesrat deshalb zum Schluss, er wolle die möglichen Auswirkungen einer Aufhebung der Lex Koller nochmals vertieft prüfen. [PAGE 736]
Nun ist aber eine Motion Ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (12.3984) dieser Prüfung zuvorgekommen. Diese Motion beauftragt den Bundesrat, dem Parlament eine Vorlage zur Abschreibung der Aufhebungsvorlage zu unterbreiten. Diese Motion hat im letzten Jahr nicht nur im Bundesrat, sondern auch in beiden Räten, und zwar ohne Gegenstimme, Zustimmung gefunden. Mit der jetzt vorliegenden Zusatzbotschaft erfüllt der Bundesrat das Anliegen dieser Motion.
In der Tat sprechen mehrere Gründe gegen eine Aufhebung der Lex Koller. Unter anderem ist dieses Gesetz derzeit wohl das einzige nachfragedämmende Instrument auf dem schweizerischen Immobilienmarkt, und es bindet den Erwerb von Wohnimmobilien an den Hauptwohnsitz und damit an den Steuersitz. In Ihrer Kommission wurden auch Befürchtungen geäussert, dass eine Aufhebung der Lex Koller volkswirtschaftlich negative Folgen haben könnte. Insbesondere könnte ein zusätzlicher Druck auf die schon sehr hohen Immobilien- und Mietpreise und auf den Schweizerfranken entstehen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen aus diesen Gründen, auf die Aufhebung der Lex Koller zu verzichten und die Vorlage von 2007 abzuschreiben.