Semadeni Silva · Nationalrat · 2014-05-07
Semadeni Silva · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-05-07
Wortprotokoll
Il gruppo socialista sostiene il mantenimento della Lex Koller, come viene proposto dalla Commissione e dal Consiglio federale. Rappresenta un freno all'aumento della domanda sul mercato immobiliare e quindi all'aumento delle pigioni e dei prezzi degli immobili. Dal 2008, dopo la crisi finanziaria, i capitali stranieri alla ricerca di profitti vengono investiti con interesse crescente nel nostro settore immobiliare. L'abolizione della Lex Koller aprirebbe tutte le porte a questo tipo di investimento dalle conseguenze negative per i costi dell'abitare e per l'economia nazionale.
Die SP-Fraktion unterstützt daher den fast einstimmig gefällten Entscheid der UREK für die Beibehaltung der Lex Koller. Der Erwerb von Schweizer Boden soll Personen vorbehalten bleiben, die hier leben, wohnen, arbeiten, hier Steuern bezahlen. Es sei gleich gesagt: Ein Schweizer Pass ist dazu [PAGE 735] nicht notwendig, die Lex Koller ist nicht fremdenfeindlich. Wohnen ist ein Grundbedürfnis, die Nachfrage nach Boden ist in der Schweiz gross. Boden ist aber beschränkt vorhanden und nicht vermehrbar. Wenn die Nachfrage durch im Ausland lebende Anleger zusätzlich gesteigert wird, bezahlen hiesige Wohneigentümer und Mieter die Zeche. Das ausländische Kapital treibt die Mieten und die Immobilienpreise in die Höhe. Der Preisanstieg bei den Mieten beläuft sich seit Mitte 2002 landesweit auf fast 40 Prozent. Ohne die Lex Koller wäre die Situation noch schlimmer, besonders an attraktiven Lagen. Dies kann nicht im Interesse unserer Bevölkerung sein, auch nicht im Interesse der Tourismusregionen, wo die Mieten und die Bodenpreise oft so hoch sind wie in den Zentren. Ich denke beispielsweise an das Oberengadin, das sehe ich dort genau. Immobilien sind von einer Wertanlage zu einer Ertragsanlage geworden. So hat die Lex Koller heute neu an Aktualität gewonnen und soll darum nicht abgeschafft werden.
Die Lex Koller beschränkt heute den Grundstücksverkauf an Personen, die im Ausland leben. Die Gewerbeliegenschaften sind seit 1997 ausgenommen. Seit 2005 dürfen Ausländer an börsenkotierten Wohnimmobiliengesellschaften teilhaben. In Tourismusgebieten gelten Ausnahmen, wie z. B. Sonderbewilligungen und Kontingente. Die Motion der UREK, über die wir jetzt beraten, will keine Verschärfungen der Lex Koller, sondern allein die Beibehaltung dieses bestehenden Gesetzes. Die Beibehaltung ist im Interesse der urbanen Gebiete gerechtfertigt, wo der Druck auf Mieten und Immobilien besonders stark ist. Die Beibehaltung der Lex Koller ist aber auch im Interesse der Tourismusregionen gerechtfertigt. Die Lex Koller kontingentiert den Zweitwohnungsverkauf an Ausländer. Dies hat dazu beigetragen, die Verbauung unserer Tourismusregionen nicht noch mehr ausufern zu lassen. Neu führt die Annahme der Zweitwohnungs-Initiative zu einer Verknappung des Zweitwohnungsangebots, sodass die Beibehaltung von Ausnahmekontingenten für den Verkauf an Ausländer weiterhin nötig ist.
Wenn zudem die hohen Wohnkosten das Haushaltsbudget der potenziellen Touristen aus den Zentren schmälern, dann bleibt auch weniger Geld für die teuren Skiferien, worüber sich die Tourismusregionen laut beklagen. Eine Öffnung der Schleusen für das ausländische Kapital würde noch einen zusätzlichen Druck auf den Schweizerfranken erzeugen, was weder für den Tourismus noch für die Exportwirtschaft erwünscht ist.
Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die SP-Fraktion, dem Antrag der UREK und des Bundesrates zu folgen und das Geschäft 07.052, die früher geplante Aufhebung der Lex Koller, abzuschreiben.