Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-05-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-05-07
Wortprotokoll
Die Motion Geissbühler verlangt die Verschärfung des Jugendstrafrechts, weil immer mehr Jugendliche straffällig würden. Es sei der Wochenendarrest analog dem deutschen Jugendstrafrecht einzuführen.
Der Wochenendarrest ist eine besondere, eine kurzzeitige Form der Freiheitsentziehung. Er wird, wie der Name schon sagt, in der Regel für ein oder zwei Wochenenden angeordnet. Mit dem Vollzug des Arrests soll dem Jugendlichen bewusstgemacht werden, dass er für das begangene Unrecht einzustehen hat. Oftmals dient er auch als letzte Warnung, um dem betroffenen Jugendlichen klarzumachen, dass er kurz vor einer längeren Freiheitsstrafe steht. Der Wochenendarrest kommt in Deutschland vor allem bei leichterer und mittelschwerer Kriminalität zur Anwendung. Er scheint auch, wie das die Motionärin jetzt ausgeführt hat, ein bisschen die Funktion eines Wochenend-Hütediensts für Jugendliche einzunehmen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, diese Motion abzulehnen. Der Bundesrat ist aus folgenden Gründen der Meinung, dass eine solche zusätzliche Sanktionsnorm in unserem Jugendstrafrecht nicht nur nicht nötig, sondern auch nicht sinnvoll ist: Aus den Zahlen des Bundesamtes für Statistik kann man ersehen - das möchte ich mal ganz grundsätzlich zu dieser und auch zur folgenden Motion sagen -, dass die Anzahl der verurteilten Jugendlichen seit dem Jahr 2010 nicht zugenommen hat, sondern gesunken ist. Die Zahl liegt sogar unter dem Stand der Jahre 2008 und 2009. Es stimmt also nicht, wenn gesagt wird, dass immer mehr Jugendliche straffällig würden. Studien zeigen auch, dass der Wochenendarrest kaum eine abschreckende Wirkung hat. Die Rückfallquote beim Wochenendarrest ist sehr hoch, sie liegt bei ungefähr 70 Prozent. Zudem wurde die Wirksamkeit unseres Jugendstrafgesetzes, das ja seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist, überprüft. Aus dem Bericht "Evaluation der Wirksamkeit des neuen Jugendstrafgesetzes" vom 8. Mai 2012 lässt sich kein Handlungsbedarf für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts oder für die Einführung von neuen Sanktionen ableiten. Schliesslich stellt unser Jugendstrafgesetz bereits heute eine breite Palette von Schutzmassnahmen und Strafen zur Verfügung. Das Gericht kann diese Sanktionen je einzeln ausfällen oder sie auch miteinander kombinieren. Es hat damit die Möglichkeit, auf die persönliche Situation jedes einzelnen jugendlichen Straftäters einzugehen und auch eine angemessene Sanktion anzuordnen.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, die Motion Geissbühler abzulehnen.
Übrigens kann in jenen Fällen, in denen in Deutschland der Wochenendarrest angeordnet wird, der Jugendliche nach unserem Jugendstrafgesetz zu einer persönlichen Leistung verpflichtet werden; das wollte ich Ihnen noch sagen. Diese persönliche Leistung kann zum Beispiel in Form einer Leistung zugunsten der Allgemeinheit erbracht werden. Der Jugendliche leistet damit auch eine Form der Wiedergutmachung. Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine solche Sanktion, wenn schon, sinnvoller ist, als dem Jugendlichen für kurze Zeit und mit zweifelhafter Wirkung die Freiheit zu entziehen.
Noch einmal: Der Bundesrat bittet Sie, diese Motion abzulehnen.