Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2014-05-07
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-05-07
Wortprotokoll
Zum Wochenendarrest für Jugendliche: Immer mehr Jugendliche werden straffällig. Darum muss nun gehandelt werden. Das Jugendstrafrecht muss verschärft werden. Anpassungen sind analog dem deutschen Wochenendarrest für Jugendliche vorzusehen.
Bis anhin haben wir in der Schweiz folgende Strafen für Jugendliche vorgesehen: den Verweis, persönliche Leistungen, Busse oder Freiheitsentzug. Der Jugendarrest ist ein im deutschen Jugendstrafrecht als Folge einer Jugendstraftat vorgesehenes Mittel, mit dessen Anordnung und Vollzug einem jugendlichen Straftäter eindringlich bewusst werden soll, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat, wenn einerseits die Anordnung von Erziehungsmassregeln nicht ausreicht, andererseits eine Jugendstrafe noch nicht geboten ist. Jugendarrest hat nicht die Rechtswirkungen einer Strafe und wird auch nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Jugendarrest kann als Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest angeordnet bzw. verhängt werden. Der Freiheitsarrest, auch Wochenendarrest genannt, erstreckt sich auf die wöchentliche Freizeit des Jugendlichen, in der Regel das Wochenende. Der Wochenendarrest ist daher sinnvoll, weil die Jugendlichen weiterhin die Schule oder ihre Ausbildung besuchen bzw. auch der Arbeit nachgehen können und dies daher nicht beeinträchtigt wird. Die Jugendlichen müssen zum Beispiel am Freitag nach der Schule oder der Lehre in den Arrest, und am Montagmorgen können sie dann wieder zur Schule oder zur Lehre zurückkehren. Dies ist einerseits gut, da sie am Wochenende nicht mehr in ihren Cliquen herumhängen und Straftaten ausüben können. Sie werden also auch aus diesem schlechten Umfeld herausgenommen. Andererseits haben sie an den Wochenenden Zeit, ihre Aufgaben zu machen und zu lernen. Dies verbessert ihre Leistungen und Noten und steigert daher auch das Selbstbewusstsein.
Auch die Eltern werden entlastet, denn meistens sind diese mit ihren Kindern überlastet und kommen mit ihnen nicht mehr zurecht. Wenn sie wissen, dass ihre Jugendlichen nicht auf der Strasse herumhängen und Unfug treiben, sind sie sicher froh. Viele Eltern verzweifeln an ihren Kindern und klagen, dass sie von niemandem Hilfe bekämen. Der Wochenendarrest würde in vielerlei Hinsicht helfen, die Jugendlichen auf den richtigen Weg zu bringen.
Der Vollzug des Jugendarrestes soll das Ehrgefühl des Jugendlichen wecken und ihm eindringlich ins Bewusstsein bringen, dass er für das von ihm begangene Unrecht [PAGE 738] einzustehen hat. Er soll erzieherisch gestaltet werden und dem Jugendlichen helfen, die Schwierigkeiten zu bewältigen, die zur Begehung der Straftat geführt haben.
Daher bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen.