Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-12-10
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-12-10
Wortprotokoll
Ich werde darauf verzichten, in einem ausführlichen Votum die gesamte Migrationspolitik des Bundesrates darzulegen. Sie werden Gelegenheit haben, die gesamte Thematik in diesem Rahmen zu diskutieren, wenn wir die Botschaft zum neuen Ausländergesetz bringen. Ich bin aber sehr einverstanden mit dem, was jetzt gesagt wurde, dass nämlich die ganze Diskussion viel weiter geht, als wir im Rahmen der Papierlosen heute diskutiert haben.
Was beabsichtigen wir im Rahmen des neuen Ausländergesetzes? Wir beabsichtigen, dass einerseits die Personenfreizügigkeit mit den EU-Staaten ein Standbein unserer Migrationspolitik ist und dass andererseits das Ausländergesetz damit nur noch für Personen aus Nicht-EU-Staaten Anwendung findet. In diesem Zusammenhang sind wir der Auffassung, dass auf eine vollständige Öffnung der Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern in unserem Land verzichtet werden muss. Wir wollen grundsätzlich aus Nicht-EU-Staaten nur qualifizierte Arbeitskräfte zulassen. Das ist die Politik, die wir anstreben.
Ich bin mir aber sehr wohl bewusst, dass eine solche Politik nicht einfach unüberprüft über zwanzig Jahre verfolgt werden kann, sondern dass wir auch auf die Erfahrungen abstellen werden, welche wir im Zusammenhang mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU machen. Es ist eine Politik, die auf diesen zwei Standbeinen steht, und es ist eine Politik, die insbesondere auch dem Rechnung tragen soll, was wir im Rahmen der Abstimmungskampagne gegen die 18-Prozent-Initiative immer gesagt haben: dass wir einem ausgewogenen Verhältnis zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung Rechnung tragen wollen, dass dieses ausgewogene Verhältnis für uns sehr wichtig ist.
Ein letzter Punkt, warum wir insbesondere auf qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten abstellen: Die Erfahrung zeigt ganz deutlich, dass sich höher qualifizierte Arbeitskräfte viel besser in unser Land integrieren. Die Integration der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz ist letztlich das entscheidende Merkmal, das entscheidende Element für ein gutes Zusammenleben von Schweizerinnen und Schweizern und Ausländerinnen und Ausländern in unserem Lande.