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preparatory:AB 174006

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-05-11

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Vollmer keine Folge zu geben.

Die Kommissionsmehrheit ist aus drei Gründen gegen diese Initiative:

Der erste Grund betrifft die Mobilität. Für die Kommission sind die abziehbaren Fahrkosten, wie wir sie heute kennen, Gewinnungskosten; sie stehen in einem direkten Zusammenhang mit der Distanz zwischen Arbeits- und Wohnort. In einer Berufswelt, wie wir sie heute kennen, in welcher man sehr flexibel und mobil sein muss, wäre es ein falsches Zeichen, wenn wir vom Gewinnungskostenprinzip wegkommen würden.

Der zweite Grund ist der, dass die Initiative im Prinzip zu einer Schlechterstellung, zu einer Diskriminierung, der Randregionen führen würde. Weil heute die Fahrkosten abgezogen werden können und damit das Gewinnungskostenprinzip gilt, können die Bewohner der Randregionen, wenn sie einen weiteren Arbeitsweg haben, entsprechend höhere Gewinnungskosten in Abzug bringen.

Der dritte Grund schliesslich ist der, dass diese Initiative nach Meinung der Mehrheit der Kommission zu einer Ungleichbehandlung von Selbstständig- und Unselbstständigerwerbenden führen würde. Diese Änderung der Mobilitätskostenregelung kann nämlich nur die Unselbstständigerwerbenden betreffen; bei den Selbstständigerwerbenden sind die Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort Aufwand.

Nach Meinung der Minderheit der Kommission ist es so, dass diese Regelung in erster Linie zu Mehreinnahmen von 100 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer führen würde. Die Minderheit möchte einen Anreiz geben, dass vermehrt auf öffentliche Verkehrsmittel gewechselt wird.

Dazu muss man noch sagen, dass viele Kantone ihrerseits eine Regelung kennen, wonach grundsätzlich ein Abzug für das Benutzen eines öffentlichen Verkehrsmittels gewährt wird. Wenn aber der Arbeitsweg eine bestimmte Distanz hat und eine bestimmte Dauer in Anspruch nimmt, dann wird der Abzug der effektiven Fahrkosten gewährt. Ich glaube, diese Regelung sollte man so beibehalten.

Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen entsprechend der Mehrheit der Kommission, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.