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Weibel Thomas · Nationalrat · 2015-05-04

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-05-04

Wortprotokoll

Mit dem vorliegenden Verfassungsartikel würden Bund und Kantone zu einer aktiven Kinder- und Jugendpolitik verpflichtet. Zusätzlich erhielte der Bund die Möglichkeit, über den reinen Informations- und Erfahrungsaustausch hinaus eine koordinierende Funktion in der Kinder- und Jugendpolitik wahrzunehmen. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Massnahmen ergriffen, um die Kantone bei der Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu unterstützen und den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen zu verbessern. Die Umsetzung dieser Massnahmen ist noch nicht abgeschlossen, eine Evaluation liegt auch noch nicht vor. Es ist heute deshalb nicht möglich abzuschätzen, ob und in welchen Bereichen tatsächlich ein weiter gehender Koordinations- und Handlungsbedarf besteht und ob der Bund die Möglichkeit haben sollte, steuernd einzugreifen.

In der Vernehmlassung wurde die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung unterschiedlich beurteilt. Die Mehrheit der Kantone lehnt sie ab. Die unterschiedlichen Ansichten und Konfliktlinien in den Vernehmlassungsantworten beziehen sich hauptsächlich auf die Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen, den Föderalismus und die mögliche Einführung von Mindeststandards. Die Bedeutung einer koordinierten und kohärenten Kinder- und Jugendpolitik wird nicht bestritten und die bundesrätliche Strategie zur Kinder- und Jugendpolitik von Förderung, Schutz und Mitwirkung mit grosser Mehrheit unterstützt.

Der vom Bundesrat in der Zwischenzeit vorgelegte Bericht zum aktuellen Stand der Kinder- und Jugendpolitik zeigt die geltende Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen an Praxisbeispielen zu den drei bundesrätlichen Zielen der Kinder- und Jugendpolitik - Förderung, Schutz und Mitwirkung - auf. Aus diesen Ausführungen ist ersichtlich, dass Bund, Kantone und Gemeinden eine Vielzahl von Massnahmen für Kinder und Jugendliche bereits umsetzen. Zu Teilbereichen, wie beispielsweise den Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen, werden Tools entwickelt, welche die Datenlücken schliessen werden. Es zeigt sich auch, dass ein systematischer Informationsaustausch zwischen Bund und Kantonen sowie die Etablierung der Zusammenarbeit der Bundesstellen im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik aktuell im Aufbau begriffen sind. Die elektronische Plattform, die bis Ende 2015 online gehen wird, wird hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

Die föderalistische Struktur der Schweiz führt zudem zu einem sehr heterogenen Gesamtbild. Die Zugangsmöglichkeit betreffend Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie die Verfügbarkeit dieser Leistungen variieren sehr stark. Andererseits trägt namentlich die schweizweite Professionalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden zu einer Verbesserung der Unterstützungsqualität bei. Der Bund und die Kantone evaluieren in den nächsten Jahren viele der getroffenen Massnahmen. Deshalb sind dazu noch keine vertieften Aussagen möglich.

Der Handlungsbedarf für eine aktivere und verstärkte Rolle des Bundes in der Kinder- und Jugendpolitik ist aus unserer Sicht nicht ausgewiesen. Mit dem erst Anfang 2013 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und der Lancierung von entsprechenden Programmen haben Bundesrat und Parlament auf neue Bedürfnisse und Forderungen bereits reagiert. Das Subsidiaritätsprinzip hat sich in der Kinder- und Jugendpolitik wie in anderen Politikbereichen [PAGE 635] bewährt. Kantone und Gemeinden befinden sich näher am Geschehen und wissen deshalb in vielen Fällen besser als der Bund, wie einem allfälligen Missstand beizukommen ist. Der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden wurde in den letzten Jahren klar gestärkt. Mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung wäre jedoch zu erwarten, dass die zielgerichteten föderalen Lösungen zunehmend durch zentralistische Regulierungen ersetzt würden.

Wir Grünliberalen setzen auf den Dialog zwischen Bund und Kantonen. Die Ergebnisse sind pragmatisch, nahe an den Bedürfnissen und sehr effizient. In der Kommission besteht übrigens Konsens, nicht weiter zu gehen, als notwendig ist. Man will sich Zeit lassen, man will die aktuellen Aktivitäten weiterentwickeln, man will den Kantonen Zeit geben, sich zu engagieren. Wenn der Verfassungsartikel eingeführt wird, bedeutet das aber auch, dass ein Bundesgesetz erst dann ein Thema sein wird, wenn die Kantone grossmehrheitlich einverstanden sein werden. Es soll also ein Verfassungsartikel auf Vorrat geschaffen werden. Das unterstützen wir Grünliberalen nicht.

Wir treten nicht auf die Vorlage ein und unterstützen die entsprechende Minderheit.