Schenker Silvia · Nationalrat · 2015-05-04
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-05-04
Wortprotokoll
Besser, als dies die Verwaltung und Herr Steiert in der Kommissionssitzung getan haben, kann man nicht ausdrücken, worum es hier geht. Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, dem Bundesrat bzw. der Mehrheit zu folgen.
Der Unterschied zwischen dem Antrag der Mehrheit und dem Antrag der Minderheit bezieht sich auf die Frage, ob Absatz 2 von Artikel 102 auch bei Verstössen betreffend geldwerte Vorteile zur Anwendung kommen soll. Die Gegnerinnen und Gegner dieser Bestimmung argumentieren damit - Sie haben es gehört -, dass bei den Strafbestimmungen keine Sonderregelung für die Pharmaindustrie eingeführt werden soll. Der Punkt ist jedoch, dass genau mit Artikel 57a Absatz 1 eine Sonderregelung für die Pharmaindustrie getroffen wurde. Dies wurde deshalb notwendig, weil es immer wieder zu Verstössen kam. Es ist möglich - und wird auch gemacht -, Ärzte und Apotheker durch geldwerte Vorteile zu beeinflussen.
Wenn die Lösung des Ständerates obsiegt, hat das zur Folge, dass nur einzelne Personen und nur bis zur Höhe von 20 000 Franken gebüsst werden können. Sie können sich vorstellen, dass eine solche Busse für ein Pharmaunternehmen ein Klacks ist. Eine solche Strafe wird garantiert keinen Verstoss gegen Artikel 57a Absatz 1 verhindern.
Mit der Fassung der Mehrheit und des Bundesrates kann das Unternehmen mit bis zu 5 Millionen Franken bestraft werden. Eine solche Strafe wirkt; da bin ich sicher. Wenn Sie jetzt finden, das sei absolut übertrieben, dann kann ich Ihnen nur sagen, dass Strafen im Ausland, insbesondere in den USA, ganz andere Dimensionen aufweisen. Dort kann es gut und gerne um eine Milliarde Dollar gehen.
Wenn wir wirklich wollen, dass Artikel 57a Absatz 1 greift, dann müssen wir hier mit der Mehrheit stimmen und dem Bundesrat folgen.