AB 174123
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-09
Wortprotokoll
Am 4. Juli 2011 wurde die Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache - Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung" mit 110 000 Unterschriften eingereicht. Die Initiative will, dass die Kosten für Schwangerschaftsabbruch oder Mehrlingsreduktion unter Vorbehalt von seltenen Ausnahmen über einen neuen Absatz 3 von Artikel 117 der Bundesverfassung wieder aus der Grundversicherung ausgeschlossen werden.
Die Initiative wurde am 1. Juli 2013 in der SGK behandelt. Dazu wurde eine Delegation des Initiativkomitees angehört. Die Delegierten legten dar, dass sie mit der Initiative festhalten wollen, dass Schwangerschaft keine Krankheit sei und die obligatorische Grundversicherung den Auftrag habe, zu heilen, zu retten und Leben zu schützen und nicht das Töten zu finanzieren. Sie wollen dadurch die Krankenkassen um 8 bis 20 Millionen Franken entlasten und damit die Prämien senken und gleichzeitig die Anzahl Abtreibungen reduzieren, weil es seltener zu einem Schwangerschaftsabbruch komme, wenn man ihn finanziell selber tragen müsse. Sie wehren sich, dass die Versicherten gegen ihr Gewissen die Kosten von Abtreibungen mitfinanzieren müssen. Sie kündigten auch gleichzeitig an, dass sie bereit wären, im Falle eines erfolgreichen Gegenvorschlages mit gleichem oder sehr ähnlichem Inhalt die Volksinitiative zurückzuziehen.
Der Bundesrat hat diese Volksinitiative zur Ablehnung empfohlen, ebenso der Nationalrat, der in der Sondersession 2013 mit 130 zu 29 Stimmen ohne Gegenvorschlag ein klares Nein beschlossen hat.
Die SGK-SR beantragt Ihnen ebenfalls, diese Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Auch die Möglichkeit eines Gegenvorschlaegs haben wir geprüft. Er hatte aber keine Chance. Die Gründe, die die SGK zu ihrer klaren Empfehlung führten, waren die folgenden: Die mit einem klaren Entscheid - es waren 72 Prozent Jastimmen - am 2. Juni 2002 von der Bevölkerung beschlossene Änderung der Strafbestimmung über den Schwangerschaftsabbruch, die sogenannte Fristenregelung, sah auch eine entsprechende Änderung des KVG vor, wonach die obligatorische Krankenversicherung bei straflosem Schwangerschaftsabbruch nach Artikel 119 des Strafgesetzbuchs die Kosten für die gleichen Leistungen wie bei Krankheit übernimmt. Die Übernahme der Kosten war also integrierender Bestandteil der Abstimmungsvorlage, und die Stimmbevölkerung hat vor elf Jahren auch zu dieser Leistung Ja gesagt.
Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch liegen bei 600 bis 3000 Franken. Mit der Initiative würde die Grundversicherung etwa um 8 Millionen Franken entlastet. Von dieser Summe kann aber noch der Selbstbehalt der Patientin abgezogen werden; das macht dann am Schluss ungefähr 0,03 Prozent der Kosten der obligatorischen Krankenversicherung aus. Allerdings werden auch Kosten verursacht, wenn eine Schwangerschaft ausgetragen wird, was die Einsparung noch weiter relativiert.
Die Initianten haben uns im Hearing gesagt, dass eine Schwangerschaft keine Krankheit sei. Das stimmt. Eine Schwangerschaft ist keine eigentliche Krankheit, aber sie ist, wie auch der Abbruch einer Schwangerschaft, immer auch ein Gesundheitsrisiko und muss medizinisch begleitet werden. Eine Schwangerschaft ist ein Ereignis, bei dem Frauen und Männer gleichermassen beteiligt sind, und es besteht kein Grund, diese Solidarität gerade in der solidarischen Krankenversicherung zu brechen und nur der Frau die Kosten aufzuerlegen. Die Krankenkasse bezahlt sogar solidarisch die Kosten von Lungenkrebs bei einem Kettenraucher, der nun wirklich allein dafür verantwortlich wäre.
Wir haben in der Kommissionsberatung gesehen, dass die Fristenregelung, wie sie seit 2002 gilt, Rechtssicherheit in der ganzen Schweiz geschaffen hat. Vorher hatte man einen regelrechten Abtreibungstourismus von den konservativeren in die liberalen Kantone. Um eine Gleichbehandlung von Frauen aus verschiedenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu gewährleisten, hat man mit derselben Gesetzesänderung auch die Finanzierung geregelt, eben über die Krankenversicherung. Es fällt auf, dass sich die Zahl der Abtreibungen nach Einführung der Fristenregelung nicht erhöht, sondern im Gegenteil vermindert hat: 2001 gab es 12 500 Fälle, im letzten Jahr wurden 10 853 Schwangerschaftsabbrüche gezählt, und dies bei einer grösseren Bevölkerungszahl. [PAGE 661]
Die Übernahme der Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs durch die Krankenkasse hat sich in der Praxis bewährt. Keine Frau macht diesen Schritt leichtfertig. Aber jede, auch finanziell und sozial benachteiligte Frauen, soll Zugang zu einer professionellen Hilfe in einer bereits schwierigen Situation haben.
Das sind die Gründe, warum Ihnen die einstimmige SGK beantragt, die Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen.