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Leuthard Doris · Nationalrat · 2001-12-10

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-10

Wortprotokoll

Gerechtigkeit für jede und jeden statt Amnestie für alle. Mit diesem Ziel tritt die CVP-Fraktion in die Diskussion über die Papierlosen, über Personen, die keinen gültigen Aufenthaltsstatus in der Schweiz haben, ein. Man kann sich auf den Standpunkt stellen, dass wir das Anag haben, dass dort ja der Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern geregelt werde und wir somit gar kein Problem hätten. Wer so argumentiert, tritt für eine Verstärkung der Repression ein, da die Durchsetzung des Gesetzes entsprechende Taten durch die vollziehenden Kantone erfordern würde. Wir alle wissen, dass dies nicht realistisch ist und verstärkte Repression die Gefahr in sich birgt, dass parallel dazu die Korruption zunimmt und ebenso die organisierte Kriminalität, vor allem im Bereich der Schlepper.

Die strikte Durchsetzung des Anag wäre auch eine Absage an die Gerechtigkeit. Wer aus der Praxis kommt, weiss, dass es eben immer wieder Fälle von Papierlosen gibt, die aus guten, nachvollziehbaren Gründen ohne Aufenthaltsberechtigung hier leben: Frauen, denen man Versprechungen machte und die man dann nach erfolgter Einreise als billige Hausangestellte oder in der Prostitution beschäftigte, Männer, die jahrelang als Saisonniers hier gearbeitet haben und weiterbeschäftigt werden, weil sie nur so ihre Familien in der fernen Heimat durchbringen können usw. Es wäre ungerecht, alle diese Einzelschicksale nicht zu prüfen und das Gesetz strikt anzuwenden. Das kann die CVP-Fraktion nicht unterstützen.

Es bleibt als weiterer Weg die kollektive Regularisierung. Viele europäische Staaten haben im Umgang mit den Papierlosen diesen Weg beschritten. Der Erfolg ist jedoch bescheiden geblieben, weil Regularisierungen keine nachhaltigen Lösungen bieten, sondern nur Momentaufnahmen darstellen. Sie sind in der Regel auch nicht kohärent mit der Migrationspolitik, mit der Steuerung der Zuwanderung und des Arbeitsmarktes, und daher kein gutes Rezept. In der Schweiz würde damit das sich im Entstehen befindende Bundesgesetz gegen die unlautere Arbeit geradezu gefährdet. Kollektive Regularisierungen wirken alles andere als präventiv. Im Gegenteil, es muss mit einer Sogwirkung gerechnet werden, wie dies kürzlich in Spanien der Fall war. Schwierig wird es auch, solche Überlegungen gegenüber all denjenigen zu legitimieren, die korrekt ein ordentliches Verfahren durchlaufen haben. Hier strapaziert man das Gleichbehandlungsgebot wie auch die Rechtsstaatlichkeit in einem für die CVP-Fraktion nicht tolerierbaren Ausmass.

Gerechtigkeit für jede und jeden erreicht man nach Überzeugung der CVP-Fraktion nur mit der Härtefallklausel. Es kann Gründe für die Papierlosigkeit geben, die überzeugen und dazu führen müssen, diesen Personen eine Aufenthaltsberechtigung zu erteilen. Für die Prüfung dieser Fälle sind die kantonalen Behörden zuständig. Ihnen steht ein grosses Ermessen zu. Ganz offensichtlich hat dieses Ermessen dazu geführt, dass in der Schweiz keine einheitliche Praxis besteht - im Gegenteil -, dass die Kantone diese Härtefallklausel völlig unterschiedlich anwenden. Das ist das Problem und führt dazu, dass für die betroffenen Personen eine grosse Rechtsunsicherheit besteht, ob sie nun als Härtefall gelten oder nicht.

Wir müssen daher am Vollzug, in der Praxis etwas verbessern, damit auf der einen Seite wir als Rechtsstaat unsere Gesetze durchsetzen können, auf der anderen Seite aber Platz bleibt für die Einzelfallgerechtigkeit, für Ausnahmen von der Regel, und dies nach einem transparenten und für alle in der Schweiz einheitlichen Raster. So gesehen spielt es auch keine Rolle, wie viele "sans-papiers" wir tatsächlich hier haben, ob 100 000 oder sogar 300 000, es ist auf jeden Fall ein Unzustand! Wenn Personen jahrelang bei uns leben, hier arbeiten, die Kinder zur Schule schicken, Papierlose seit 1997 im Kanton Genf sogar kostenlos an eine medizinische Fakultät gehen, dann kann es doch nicht sein, dass wir diese Menschen tel quel in die Heimat abschieben, nur weil wir im Vollzug nachlässig waren, weil wir diese Situation toleriert haben. Darunter dürfen doch nicht die Betroffenen leiden - hier haben wir eine Mitverantwortung!

Mit meiner Motion setze ich hier an, indem ich die Konkretisierung der Härtefallklausel verlange. Es geht nicht an, dass wir in den Kantonen unterschiedliche Interpretationen haben oder das Bundesgericht diesen Rahmen festlegt. Das ist ein politischer Entscheid, für den die Politik und somit der Bundesrat und das Parlament die Verantwortung tragen.

Wie ich nun vernommen habe, hat Frau Bundesrätin Metzler vor drei Wochen ein Rundschreiben an die Kantone verschickt, worin man die Praxis darlegt und die Härtefälle näher umschreibt. Ich danke Frau Bundesrätin dafür, weil sie einen Schritt in die richtige Richtung getan hat, weil damit inskünftig mit einer einheitlicheren und transparenteren Anwendung dieser Härtefallklausel gerechnet werden kann und weil gemäss diesem Rundschreiben nebst der Dauer des Aufenthaltes zusätzlich andere Kriterien wie die Situation der Kinder, der Gesundheitszustand, die Integration usw. berücksichtigt werden. So bleibt den Kantonen das Ermessen, aber sie müssen sich an klarere Vorgaben halten.

Die CVP-Fraktion unterstützt daher die Vorstösse Aeppli Wartmann, Vermot und Leuthard, weil sie auf dieser Linie liegen und als Richtschnur die Gerechtigkeit für jede und jeden verfolgen. Papierlose wird es immer geben; wir können sie jedoch mit einem Mix aus Rechtsstaatlichkeit und Humanität gerecht behandeln.