AB 174284
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-03-09
Wortprotokoll
Die Motion Streiff-Feller vom 12. März 2013 will künftig Zivildiensteinsätze an Schulen ermöglichen. Der Bundesrat hat am 29. Mai 2013 die Ablehnung der Motion beantragt, mit der formellen Begründung, dass er dieses Thema im Rahmen der laufenden Revision des Zivildienstgesetzes prüfen werde. Das ist unterdessen auch geschehen; der Bundesrat hat am 27. August 2014 das Anliegen der Motion in seine Botschaft zur Änderung des Zivildienstgesetzes aufgenommen.
Der Bundesrat bestätigt in seiner Botschaft die Begründung der Motion: "Zivis" können in der Schule wertvolle Unterstützung leisten, sei es bei der Pausenaufsicht, sei es am Mittagstisch, sei es beim Hausdienst, sei es bei der Aufgabenhilfe, sei es bei der Begleitung von Schulprojekten oder sei es als Assistenz für die Lehrpersonen. Hingegen muss der Unterricht ausschliesslich Sache der Lehrkräfte bleiben. Die Verantwortung für die Klassen wird uneingeschränkt bei den ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern bleiben. Damit ist auch garantiert, dass die "Zivis" arbeitsmarktneutral eingesetzt werden. Sie werden keine Lehrkräfte ersetzen.
Die Kantone und Gemeinden bleiben frei, "Zivis" einzusetzen oder nicht. Sie wissen, dass das Thema in der Beratung der SiK-NR umstritten war. Persönlich bin ich der Meinung, dass es eine Wehrgerechtigkeit gibt. Ich befürworte die Einsatzmöglichkeit der Zivildienstangehörigen in dem Sinne, wie eben geschildert. Sie tragen damit zu einer gesellschaftlichen Gemeinschaftsleistung bei, und das ist mir lieber, als dass sie versuchen, sich z. B. auf dem "blauen Weg" von der Pflicht zu verabschieden. Die Exploration - wenn ich dem so sagen darf - bei den Kantonen war positiv. Aber wie gesagt: Die Kantone würden im Einzelfall entscheiden. Sie haben die Hoheit über die Bildung und bestimmen, ob ein "Zivi" zum Einsatz kommen kann oder nicht.
Wir werden in der Sondersession im Mai die Revision des Zivildienstgesetzes beraten. Ich sehe vor allem dort auch eine Chance, dass man dann die Überlegungen, die ich jetzt im Namen des Bundesrates vorgetragen habe, noch einmal in die Entscheidfindung einbezieht. [PAGE 212]