Heberlein Trix · Nationalrat · 2001-12-10
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-10
Wortprotokoll
Das Problem der so genannten Papierlosen ist ja nicht neu; neu ist nur, dass in der Öffentlichkeit darüber gesprochen wird. Die Zusammensetzung der ohne gültige Aufenthaltspapiere anwesenden Ausländer erstreckt sich bekanntlich auf die verschiedensten Kategorien: von Asylbewerbern mit endgültig abgewiesenen Gesuchen und abgelaufener Ausreisefrist über kurz- oder längerfristig anwesende Schwarzarbeiter, Saisonniers, die nicht zurückgekehrt sind, geschiedene ausländische Frauen, die ihre Aufenthaltsbewilligung mit der Scheidung oder Trennung verlieren, bis zu illegal anwesenden Familienmitgliedern, Kindern usw. Nur schon aufgrund dieser vielfältigen Zusammensetzung verbieten sich für die FDP-Fraktion ganz klar eine Amnestie sowie Moratorien für eine Wegweisung und andere Entscheide, bei denen die einzelnen Fälle nicht geprüft werden.
Aber auch ein "runder Tisch" oder Kontingente wurden von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) ganz klar abgelehnt. Die Kantone waren sich hier einig, obwohl sie sich beim Vollzug der [PAGE 1795] Wegweisungen wie auch bei der Prüfung der Schwarzarbeit nicht so einig sind bzw. diese sehr unterschiedlich stark verfolgen. Die Kontrollen der Schwarzarbeitenden - Sie sehen es eben auch aufgrund der Reaktionen, die wir zur Frage der Papierlosen haben - gestalten sich anders, je nach Standpunkt, woher man dann eben kommt. Für einen Rechtsstaat, wie es unser Land für mich eigentlich ist, ist es nicht akzeptabel, dass die Behörden Schwarzarbeit tolerieren und die Arbeitgeber nicht zur Rechenschaft ziehen, dass Gemeindevertreter und -behörden genau wissen, wer in ihrer Gemeinde illegal anwesend ist, aber die entsprechenden Konsequenzen nicht ziehen, dass die Behörden die Kinder zwar in die Schule aufnehmen, aber nicht versuchen, die Anwesenheit der Familie zu regulieren, dass keine Meldepflichten bestehen usw. Wenn die Gesetze nicht durchgesetzt werden, dann hilft auch ein neues Gesetz über Schwarzarbeit nicht.
Wir haben im Rahmen der heutigen Gesetze die Möglichkeit, Lösungen für die Härtefälle zu finden. Nur müssen sich die Personen eben melden. Es geht nicht an, dass Gesuche anonym gestellt werden und die Gesuchsteller - wenn ihnen bevorstehende ablehnende Entscheide mitgeteilt werden - einfach nochmals ein bis zwei Jahre warten und sich dann aufgrund der Aufenthaltsdauer für die Erteilung der "Härtefallbewilligung" qualifizieren. Ein solches Vorgehen verleitet die Gesuchsteller ja gerade zu diesem Weg.
In diesem Zusammenhang möchte ich das Kreisschreiben von Frau Bundesrätin Metzler an die KKJPD erwähnen. Die darin vorgesehene Aufenthaltsdauer von vier Jahren als Grundlage für eine vertiefte Prüfung der Härtefälle ist äusserst problematisch. Es widerspricht nicht nur der heutigen Gerichtspraxis mit einer Dauer von sechs und neun Jahren, sondern es führt auch zu einer rechtsungleichen Behandlung der Ausländer, die sich gesetzeskonform um eine Aufenthaltsbewilligung gekümmert haben, z. B. die Saisonniers, die klar erst nach 90 Monaten Aufenthalt eine dauernde Aufenthaltsbewilligung erhalten und erst dann die Familien nachziehen können. Die vierjährige Frist darf daher niemals als einziges, aber auch nicht als ausschlaggebendes Kriterium erwähnt werden, sondern sie muss ein Kriterium unter allen anderen sein, die eben auch erwähnt werden.
Die Gefahr, dass aus den vier Jahren ein Rechtsanspruch wird, ist meines Erachtens recht gross. In diesem Sinne ersuche ich Sie, Frau Bundesrätin Metzler, die Formulierung in diesem Kreisschreiben sorgfältig zu erwägen. Die Kantone, welche die Massnahmen vollziehen, welche auch ihre fremdenpolizeilichen Aufgaben wahrnehmen, dürfen nicht bestraft, sondern müssen mindestens gleich behandelt werden. Integration, die Gründe, welche zum illegalen Aufenthalt geführt haben, Gesundheitserwägungen: sie alle müssen gleich gewichtet werden. Die Härtefallregelung funktioniert, sonst wären zwischen Juni 1999 und Oktober 2001 nicht über 10 000 Personen als Härtefälle aufgenommen worden.
Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen, alle Motionen abzulehnen. Es ist für uns viel menschlicher, die Einzelfälle zu prüfen und nicht einfach global Rechts- und Unrechtsfälle gemeinsam in einen Topf zu werfen.
Noch eine Bemerkung an die Adresse von Herrn Fattebert: Es scheint mir sehr fragwürdig zu sein, was Sie heute vorschlagen, Sie, die doch im Initiativkomitee für die 18-Prozent-Initiative vertreten waren, aber auch als Vertreter der SVP, die neu nun Saisonniers aus Nordafrika haben möchte, nur damit sie weiterhin als billige Arbeitskräfte beschäftigt werden können.