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Stadler Markus · Ständerat · 2014-09-22

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2014-09-22

Wortprotokoll

In den letzten Jahren sind einige Whistleblowing-Fälle mit zum Teil störendem Ausgang über die Medien publik geworden. Die Dunkelziffer dürfte allerdings grösser sein, die Abhalte-Ziffer, also die Zahl jener, die sich nicht getrauten, Meldung zu erstatten, vermutlich noch grösser. Die Wirtschaft selbst nimmt das Thema zunehmend ernst. Insbesondere grössere Unternehmungen haben teilweise bereits interne Meldestellen eingerichtet, wie wir gerade von Kollege Minder gehört haben. Das Thema kann insbesondere dort ein Problem werden, wo ausgeprägte, grössere Hierarchien die Transparenz behindern.

Ich gehe von Folgendem aus:

1. Das Risiko ist heute für einen Hinweisgeber, also einen Whistleblower, eher gross. Es drohen ihm Entlassung, Mobbing oder Ähnliches; somit besteht Handlungsbedarf.

2. Es besteht heute ein grosser rechtlicher Graubereich. Man weiss als möglicher Whistleblower nicht, was man darf. Es ist nach heutiger Rechtslage eher erlaubt, an die Öffentlichkeit zu gelangen, als nach dem Gesetzentwurf des Bundesrates.

Aus meiner Sicht geht es darum, einen verhältnismässigen Schutz des Hinweisgebers gesetzlich zu verankern; das war ja auch die Intention der Vorstösse in den beiden Kammern.

Das heisst einerseits zugunsten des Arbeitgebers, dass Bagatellfälle auszuschliessen sind und dass der Arbeitgeber nur dort in die Pflicht genommen werden soll, wo es um Nachteile des Arbeitnehmers geht, die durch den Arbeitgeber entstehen, und nicht um weitere Nachteile.

Das heisst andererseits zugunsten des Arbeitnehmers, dass die Anonymität und Vertraulichkeit des Hinweisgebers zu gewährleisten sind; dass der Gang zur Behörde nicht unnötig verbaut werden soll, wenn man schon den Gang an die Öffentlichkeit beschränken und als Ultima Ratio bezeichnen will; dass man es nicht beim formellen Erfordernis belassen darf, dass ein internes Meldesystem besteht, sondern dass dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben ist, an die Behörde zu gelangen, wenn dieses interne Meldesystem materiell nicht funktioniert; dass man bei besonders dringenden und wichtigen Meldungen bzw. Gefährdungen den Gang zur Behörde nicht behindern darf, immerhin geht es ja vor allem um öffentliche Interessen; dass man dort den Gang an die Öffentlichkeit offenlassen muss, wo eine Behörde selbst offensichtlich unzureichend reagiert oder in die betreffende Unregelmässigkeit sogar selbst involviert ist.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Falls die Vorlage nicht verbessert wird, fragt es sich, ob sie nicht eher ein Treten an Ort oder einen Rückschritt darstellt. Ich habe mich deshalb in der Kommission bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten. Aus dem gleichen Unbehagen heraus unterstütze ich jetzt den Rückweisungsantrag Rechsteiner Paul.