preparatory:AB 174683
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-11
Wortprotokoll
Gerne begründe ich meinen Minderheitsantrag, den Sie auf der deutschen Fahne auf Seite 22 finden.
Neben der Ausgestaltung des Deliktskatalogs geht es bei der heutigen Debatte um die Frage, ob wir in die Umsetzungsgesetzgebung zur Ausschaffungs-Initiative eine Bestimmung einfügen, die es den Gerichten ermöglicht, das so elementare Prinzip der Verhältnismässigkeit zu wahren. Dafür soll eine Klausel eingefügt werden - Sie haben es bereits gehört -, welche eine Härtefallregelung beinhaltet. Was ich mit meinem Minderheitsantrag im Ausländergesetz erreichen möchte, ist eine spezielle Härtefallregelung, und zwar - und das ist enorm wichtig - eine Härtefallregelung zugunsten der Opfer.
Worum geht es? Es geht um die Opfer von Gewalttaten wie zum Beispiel Genitalverstümmelung oder Zwangsheirat. Solche Tatbestände führen in Zukunft dazu, dass die Täterinnen und Täter ausgeschafft werden - übrigens auch dann, wenn die Taten im Ausland geschehen. Es geht mir mit meinem Minderheitsantrag nicht darum, daran etwas zu ändern. Was aber nicht geschehen darf, ist, dass das Opfer bzw. die Frau oder die Tochter, deren Aufenthaltsrecht von dem des Täters abgeleitet ist, ebenfalls ausgeschafft wird. Zwar hat man uns in der Kommission gesagt, es gebe im Ausländergesetz eine Bestimmung, die in solchen Situationen greife. Ich bin jedoch nicht restlos überzeugt, dass das wirklich genügt, und möchte die klare Formulierung meiner Minderheit im Gesetz festhalten.
Ausserdem ist bekannt, dass Härtefälle in den Kantonen sehr unterschiedlich behandelt werden. Mit der von meiner Minderheit beantragten Formulierung sorgen Sie dafür, dass weniger Raum für kantonal unterschiedliche Anwendungen der heute geltenden Bestimmung im Ausländergesetz vorhanden ist.
Ich bitte Sie, meine Minderheit zu unterstützen. Ich betone es nochmals: Es handelt sich hier um eine Härtefallregelung für Opfer und nicht für Täter. Ich bin überzeugt davon, dass auch diejenigen, die der Ausschaffungs-Initiative zugestimmt haben, nicht wollten, dass die Opfer gemeinsam mit den Tätern ausgeschafft würden. Sie können also meinem Minderheitsantrag getrost zustimmen, Sie folgen damit immer noch dem Volkswillen.