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Rutz Gregor A. · Nationalrat · 2015-03-11

Rutz Gregor A. · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-11

Wortprotokoll

Wir diskutieren heute Morgen zum wiederholten Male über die Umsetzung der Initiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer". Als wir dieses Geschäft das letzte Mal in diesem Saal behandelten, stimmten wir mehrheitlich einem Kompromiss zu, den die Staatspolitische Kommission vorgeschlagen hatte. In der Zwischenzeit haben wir wieder einen grossen Schritt rückwärts gemacht: Die Mehrheit der Kommission hat sich umentschieden und beantragt Ihnen, der Version des Ständerates zuzustimmen, bei der nur noch schwer erkennbar ist, welche Initiative damit umgesetzt werden soll.

Ich erinnere noch einmal daran, was die Ausschaffungs-Initiative bezweckt: Sie will, dass ausländische Straftäter, die wegen gewisser als schwer und gefährlich eingestufter Delikte verurteilt worden sind, die Schweiz verlassen müssen. So will sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung besser gewährleisten. Das ist das Ziel dieser Initiative. Sie wurde vor dem Hintergrund lanciert, dass die Gerichts- und die Behördenpraxis in der Schweiz als sehr unterschiedlich und zu lasch wahrgenommen wurden. Die Initiative strebt also eine Praxisänderung an. Jetzt sind wir aber im Begriff, ein Gesetz zu beschliessen, das sich nahtlos in die bisherige Praxis einfügt. Das ist nicht der Sinn der Übung. [PAGE 251]

Die Anträge, die heute seitens der Mehrheit vorliegen, sind auch voller Widersprüche. Auf der einen Seite sehen sie eine Härtefallklausel vor, welche ziemlich genau dem entspricht, was Volk und Stände im November 2010 abgelehnt haben. Auf der anderen Seite sehen sie vor, dass wir unsere Beschlüsse dahingehend ändern, dass der Strafrichter zwar alles noch einmal beurteilen kann, aber die Verwaltungsbehörden keine Urteilsfreiheit mehr haben. Damit blendet die Mehrheit aus, dass die Strafrichter - ich nehme Bezug auf die Anträge Brand - vor allem die Resozialisierungsperspektive vor Augen haben, während die Migrationsbehörden auch die künftige Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beurteilen müssen.

Es geht jetzt nicht darum, dass Sie das beschliessen, was Sie gerne möchten. Es geht darum, dass Sie das beschliessen, was Volk und Stände im November 2010 entschieden haben. Die Fassung, die wir das letzte Mal mehrheitlich beschlossen haben, entspricht allen Anforderungen des Rechtsstaates und ist ein sinnvoller Kompromiss. Sie berücksichtigt die Schwere der Taten, indem einerseits der Deliktskatalog definiert wird und andererseits Abstufungen vorgenommen werden zwischen schweren Delikten, bei denen eine Ausweisung zwingende Folge ist, und weniger schweren Delikten, welche erst im Wiederholungsfall zu einer Ausweisung führen. Diese Fassung ist ein guter Kompromiss, und es wäre ein grober Fehler, wenn wir heute vom Beschluss der letzten Beratungsrunde abrücken und auf die Variante des Ständerates einschwenken würden. Dieser hat seine Arbeit nicht gut gemacht, er hat sich nicht für den Willen der Initianten interessiert, er hat die Hintergründe der Volksabstimmung vom November 2010 weitgehend ausgeblendet.

Wir hatten vor ein paar Tagen das Thema einer anderen Initiative zum Gegenstand. Wir haben dort versucht, mit den Initianten ins Gespräch zu kommen, und es scheint gelungen zu sein. Bei dieser Vorlage haben wir jedoch das Gefühl, dass der Wille der Initianten herzlich wenig interessiert. Diese Initiative will eine Praxisänderung, sie will nicht, dass wir die gleiche Praxis fortführen.

Wenn Sie möchten, dass die Politik glaubwürdig bleibt, stimmen Sie den Minderheitsanträgen zu, und bleiben Sie bei dem Beschluss, den wir das letzte Mal hier drin gefasst haben.