Heberlein Trix · Ständerat · 2005-12-12
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-12
Wortprotokoll
Nach der Behandlung des Geschäftes im Nationalrat ergaben sich für unsere Kommission noch zwei Differenzen: eine bei Artikel 83a, eine bei Ziffer 1 Artikel 14a Absatz 3.
Unsere Kommission hat heute Nachmittag mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, sich bei Artikel 83a dem Nationalrat anzuschliessen. Auch der Nationalrat verlangt gemäss seinem dem Ständerat entgegenkommenden Beschluss, dass die Notlage geltend gemacht werden muss, d. h., dass die Hilfe nicht einfach automatisch ausbezahlt wird. Eine Mitwirkung der Betroffenen ist somit unerlässlich. Sie müssen alles tun, damit die Behörden, welche diese Voraussetzungen von Amtes wegen abzuklären haben, die Notlage feststellen können.
Dass Artikel 12 der Bundesverfassung in jedem Fall anwendbar ist, wurde immer vorausgesetzt - in den gesamten Diskussionen im Ständerat, an den Kommissionssitzungen und auch im Nationalrat. Materiell besteht also in diesem Bereich keine Differenz mehr.
Wir sind uns in den beiden Räten auch einig, dass eine Nothilfe nicht einfach automatisch ausbezahlt werden muss, sondern dass eine Mitwirkungspflicht besteht.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission, sich dem Nationalrat anzuschliessen.