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Heberlein Trix · Ständerat · 2005-12-12

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-12

Wortprotokoll

Die Antwort ist - wie gesagt - nicht sehr befriedigend. Unbestritten für die Arzneimittelsicherheit ist, wie es der Bundesrat auch ausgeführt hat, die Bedeutung von korrekten und vollständigen Arzneimittelinformationen. In der Antwort des Bundesrates wird hingegen nicht erklärt, weshalb ausgerechnet hier das Subsidiaritätsprinzip staatlichen Handelns nicht zur Geltung kommen soll. Die privatwirtschaftliche Lösung, die sich bisher in der Schweiz bewährt hat, ist für einmal keine schweizerische Sonderlösung, sondern im internationalen Umfeld die Regel.

In seiner Antwort schreibt der Bundesrat, dass die heutige Lösung nicht problemlos funktioniere und zwischen 5 und 30 Prozent der Zulassungsinhaberinnen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen würden. Bei einer Überprüfung dieser Aussage muss jedoch festgestellt werden, dass, gemessen am Marktvolumen der betroffenen Produkte aller Swissmedic-Kategorien - a bis d -, nur gerade bei 1,2 Prozent die Publikationspflicht nicht befolgt wird. Bei den rezeptpflichtigen Produkten beträgt die Rate der Nichtbefolgung gemessen am Marktvolumen sogar nur 0,13 Prozent. Das zeigt, dass es in aller Regel Produkte von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung sind, welche nicht im Kompendium publiziert werden. Wenn man bedenkt, dass ein Grossteil dieser nicht referenzierten Produkte von einer Hand voll komplementärmedizinischer Firmen stammt, fragt man sich, ob ein Nachfassen von Swissmedic bei diesen Firmen nicht sinnvoller wäre als eine unnötige und teure Verstaatlichung des heutigen Kompendiums.

In der Antwort wird auf die hohen Kosten der heutigen Publikation verwiesen. Dass eine staatliche Lösung aber nicht billiger ist, sondern vielleicht teurer zu stehen kommen könnte als die heutige Lösung, zeigt die von Swissmedic geplante massive Gebührenerhöhung, und zwar zum zweiten Mal innert kurzer Zeit. Hinzu kommt, dass die staatlichen Gebühren von den Konsumenten über die Preise finanziert werden müssen. Die heutige Publikation wird aber von der Industrie bezahlt.

Ich möchte nicht weiter in die Details gehen, sondern es bei einer Schlussbemerkung bewenden lassen. In seiner Antwort spricht der Bundesrat davon, dass Swissmedic prüfe, ob sie die Publikation nicht selber sicherstellen solle. Prüfen lässt für mich noch einen Lichtschimmer offen. Es heisst, dass ein Entscheid noch nicht gefallen ist. Ich möchte Swissmedic den Wunsch übermitteln, dass man vor allem auch prüft, ob es für die Einhaltung der bestehenden Publikationspflicht nicht andere, sinnvollere Wege gibt als den von ihr anvisierten Weg einer Verstaatlichung, bei welcher der Bundesrat selber feststellt, dass sie eine Erhöhung der Medikamentenpreise zur Folge hätte.

Ebenso möchte ich den Bundesrat ersuchen, den betroffenen Bundesstellen, die er in der Antwort erwähnt, nämlich Swissmedic, BJ und BAG, nahe zu legen, nicht allein nach einer Lösung zu suchen. Ich ersuche ihn, stattdessen die bewährte Zusammenarbeit mit den Privaten, welche heute diese Arbeit machen, beizubehalten - ich denke, zur Zufriedenheit der allermeisten Verantwortlichen in diesen Bereichen -, sie beizuziehen und mit ihnen zusammen eine Lösung zu suchen.