Rytz Regula · Nationalrat · 2015-03-03
Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2015-03-03
Wortprotokoll
Wir diskutieren heute über den Ausverkauf der Bergwelt, über Landschaftsverschleiss und über die Verstädterung der Alpengebiete durch den uferlosen Bau von Zweitwohnungen. Wir diskutieren heute aber auch über die Zukunft der direkten Demokratie. Bezüglich der Verwässerung von Volksentscheiden sind gerade wir Grünen uns ja schon einiges gewohnt. So reitet der Bundesrat mit dem Bau einer zweiten Gotthardröhre und mit der geplanten Aufweichung des Verlagerungszieles gleich einen doppelten Angriff auf die Alpen-Initiative. Verwässert wurde auch die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes, und dies blockiert z. B. die Umsetzung der Kulturland-Initiative im Kanton Zürich. Doch was heute mit der Zweitwohnungs-Initiative passiert, ist eine veritable Demontage der Volksrechte mit langfristigem Schadenpotenzial.
Die Umsetzung der Initiative stand von Anfang an unter einem schlechten Stern. Die Kantone bremsten, wo sie nur konnten, und der Bundesrat hat am Schluss ein Gesetz mit zahlreichen Hintertüren vorgelegt. Und das war lange vor der Frankenkrise; das hat überhaupt nichts mit der aktuellen Situation zu tun. Man versuchte von Anfang an, diese Initiative zu verwässern, wo immer es ging. Der Ständerat hat die Hintertüren in ein ganzes Garagentor umgewandelt. Er lässt z. B. die Umnutzung bisheriger Erstwohnungen in Zweitwohnungen unbegrenzt zu, unter abstruser Berufung auf die Besitzstandgarantie. Damit wird ein völlig neuer [PAGE 39] Zweitwohnungsmarkt entstehen, und dies wird dazu führen, dass die Erstwohnungen raumplanerisch absurd in die peripheren Lagen verschoben werden. Weiter dürfen in "erhaltenswerten" Bauten - dies eine Erfindung des Ständerates - praktisch uneingeschränkt neue Zweitwohnungen mit kalten Betten errichtet werden. Das ist ganz offensichtlich verfassungswidrig.
Selten haben namhafte Staatsrechtler das Parlament so scharf kritisiert wie bei der Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative. Von schamlosem Verfassungsbruch ist die Rede und von gesetzgeberischem Pfuschwerk. Obwohl Bundesrätin Leuthard in der ständerätlichen Debatte wiederholt darauf hinwies, dass der verfassungsrechtliche Spielraum bereits mehr als ausgereizt sei, setzten sich die obersten Verfassungshüter achselzuckend über den Initiativtext hinweg. Die nationalrätliche Kommission war noch dreister. Sie hat den Initiativtext in sein Gegenteil verkehrt. Aus einem Gesetz gegen den überbordenden Bau von Zweitwohnungen ist ein Gesetz zur Förderung des Zweitwohnungsbaus geworden. Schlimmer wurde eine Volksabstimmung noch nie mit Füssen getreten - und dies mit gütiger Mithilfe einer Partei, die sich sonst die Heiligsprechung von Volksinitiativen auf die Fahne schreibt. Da gehe ich mit meinem Vorredner Hans Grunder vollständig einig: Dieses Manöver, das wir jetzt gerade erleben, ist höchst eigenartig.
In den letzten zwei Wochen haben sich die Parteistrategen offenbar doch noch ein paar Gedanken gemacht und gemerkt, dass zwischen ihren Wahlkampfversprechen und der konkreten Politik ein schon fast transatlantischer Graben klafft. Deshalb ist in letzter Sekunde noch ein Deal mit der Fondation Franz Weber zustande gekommen.
Wir sind natürlich froh, dass FDP und SVP nun doch noch kalte Füsse bekommen haben. Doch die angebotenen "Pflästerli" reichen für uns Grüne bei Weitem nicht aus. Das Zweitwohnungsgesetz ist und bleibt trotz der Schlechte-Gewissen-Anträge von SVP und FDP verwässert wie ein billiger "Cassis de Dijon"-Sirup. Es hat mit dem ursprünglichen Ziel dieser Initiative gar nichts mehr zu tun.
Damit wird die Bevölkerung an der Nase herumgeführt. Es fehlen nach wie vor griffige Massnahmen, um die Zersiedelung der Landschaft zu verhindern. Es fehlen griffige Massnahmen, um die Zubetonierung der Landschaften zu verhindern. Es fehlen Massnahmen, um zu verhindern, dass aus Tourismusorten Geisterstädte werden, die nur drei Wochen im Jahr bewohnt sind.
Nachdem Bundesrat, Ständerat und die nationalrätliche Kommission die Initiative bis zur Unkenntlichkeit verwässert haben, liegen heute noch fünfzehn Einzelanträge auf dem Tisch. Das ist einzigartig, und so geht das nicht. Die vielen Einzelanträge zeigen, dass das Geschäft heute nicht reif ist und nicht behandelt und verabschiedet werden kann.
Der einzig vernünftige Antrag, der auf dem Tisch liegt, ist deshalb der Antrag der Minderheit I (Girod), der das Gesetz an den Bundesrat zurückweisen will. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen und eine seriöse Beratung dieses wichtigen Gesetzes zu ermöglichen. Wir sind kein "Sponticlub", der nach Lust und Laune legiferieren kann. Nein, wir sind an die Verfassung gebunden und haben den Auftrag, den Volksentscheid umzusetzen.
Aus diesem Grund lehnen wir auch den Antrag der Minderheit II (Nordmann) ab, der sogar noch die Verfassung ändern will. So geht es nicht. Wir machen diese Spielchen nicht mit und bitten Sie, wieder auf den Pfad der gesetzgeberischen Tugend zurückzufinden.