Bosshard Walter · Nationalrat · 2001-12-11
Bosshard Walter · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-11
Wortprotokoll
Ich spreche in Ergänzung zum Votum von Kollege Messmer vor allem zur Parlamentarischen Initiative Vallender und zur Motion Zäch. Das Thema Sterbehilfe ist ja ein Thema, das jeden Einzelnen von uns persönlich betrifft, das unsere Gesellschaft herausfordert. Diese Diskussion wird nicht nur bei uns in der Schweiz geführt, diese Diskussion wird ja in vielen Ländern geführt. Die Politik muss sich dieser Diskussion stellen; das erwartet nicht nur der Bundesrat von uns, wie er signalisiert hat, das erwartet sicherlich auch die Bevölkerung von uns.
Die FDP-Fraktion befürwortet eine differenzierte Auseinandersetzung mit diesem Themenkreis. Wir sind uns bewusst, dass viele Begriffe in diesem Bereich nicht klar definiert sind. Bei uns sind ja weder die indirekte aktive noch die passive Sterbehilfe gesetzlich geregelt. Die heutige Praxis stützt sich auf die Empfehlungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Die FDP steht zu dieser Praxis.
In Richtung mehr Rechtssicherheit zielen sowohl die Motion Zäch als auch die Parlamentarische Initiative Vallender. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass bestehende Gesetzeslücken geschlossen werden sollten und dass ein entsprechender Handlungsbedarf besteht. Die FDP-Fraktion spricht sich auch grossmehrheitlich dafür aus, der Parlamentarischen Initiative Vallender Folge zu geben. Die Fraktion ist wie die Initiantin der Meinung, dass auch hier Handlungsbedarf besteht. Mit klaren gesetzlichen Regelungen können Missbräuche - sie werden vor allem anvisiert - verhindert und bestehende Grauzonen eliminiert werden. Es ist nicht einzusehen, dass wir in diesem Hause unbedeutende Fragen gesetzlich genau regeln, aber diese für unser Leben doch so zentrale Frage von einer gesetzlichen Regelung ausklammern wollen.
Die Parlamentarische Initiative Vallender ist als allgemeine Anregung formuliert. Es geht also um einen Prüfungsauftrag. Dabei ist es möglich, noch weitere Probleme aufzugreifen und verschiedene Lösungen anzubieten. Wir nehmen in diesem Zusammenhang davon Kenntnis, dass die Initiantin ausdrücklich auf die Ausarbeitung der Ziffer 5 ihrer Initiative verzichtet. Der Prüfungsauftrag ist eine Chance. Bestritten wird nicht die Beihilfe zur Selbsttötung, wenn sie aus nicht selbstsüchtigen Beweggründen erfolgt, anvisiert werden aber Missbräuche, die leider im Alltag vorkommen und die mit einer klaren gesetzlichen Regelung vermindert werden könnten.
Die FDP-Fraktion spricht sich deshalb dafür aus, dass die Bedingungen, unter welchen Beihilfe zur Selbsttötung geleistet werden darf, klar im Gesetz festgelegt werden müssen. Bei der Erarbeitung einer gesetzlichen Grundlage ist aus Sicht der FDP-Fraktion auch das Thema der Kontrolle von Sterbehilfeorganisationen aufzugreifen und für die Suizidhilfe in Alters- und Pflegeheimen eine Regelung auf schweizerischer Ebene anzustreben.
Die FDP-Fraktion steht zur heutigen Praxis im Bereich der passiven und indirekten aktiven Sterbehilfe, befürwortet aber klare gesetzliche Regelungen, wie sie die Motion Zäch verlangt. Mit der Unterstützung der Parlamentarischen Initiative Vallender will die FDP-Fraktion erreichen, dass Missbräuche im Bereich der Beihilfe zur Selbsttötung bekämpft werden können.
Herr Messmer hat die Meinung der Mehrheit unserer Fraktion zur Parlamentarischen Initiative Cavalli bereits erläutert. Eine Minderheit unserer Fraktion ist der Meinung, dass bei einer umfassenden Diskussion des Themas Sterbehilfe die aktive Sterbehilfe nicht ausgeklammert werden sollte. Als Parlament sind wir aufgerufen, uns vertieft mit diesen Fragen aus ethischer und rechtlicher Sicht auseinander zu setzen. Um dies zu ermöglichen, aber ohne Präjudiz für eine [PAGE 1833] zukünftige Regelung der Sterbehilfe in der Schweiz, spricht sich eine Minderheit der FDP-Fraktion dafür aus, der Parlamentarischen Initiative Cavalli Folge zu geben.