Messmer Werner · Nationalrat · 2001-12-11
Messmer Werner · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-11
Wortprotokoll
Ich spreche zur Parlamentarischen Initiative Cavalli. Eine klare Mehrheit der FDP-Fraktion sagt Nein zu dieser Initiative - dies nicht deshalb, weil wir einer Diskussion zu diesem Thema ausweichen wollen, sondern ganz einfach deshalb, weil wir mit einer Zustimmung zu dieser Initiative ein falsches Signal setzen würden. Wir stimmen nämlich nicht darüber ab, ob wir einfach eine Diskussion zum Thema Sterbehilfe führen wollen, sondern wir stimmen über einen Vorschlag ab, der wohl die Sterbehilfe regeln will, aber mit dem klaren Endziel der Liberalisierung. Wer heute Ja sagt, signalisiert sein Einverständnis mit diesem Endziel.
Wir unterstützen die Meinung, die der Bundesrat in seinem Bericht vom 5. Juli 2000 geäussert hat, nämlich dass zwar die passive und indirekte aktive Sterbehilfe einer Regelung bedarf, dass aber jegliche Lockerung der Strafbestimmungen über die direkte aktive Sterbehilfe, und sei sie noch so restriktiv, abzulehnen ist. Gemäss dem Vorschlag der vom Bundesrat eingesetzten Arbeitsgruppe soll ja die Tötung durch aktive Sterbehilfe dann straffrei sein, wenn die aktive Person aus Mitleid handelt, und dies auf mehrmaliges Verlangen der schwer und unheilbar kranken, vor dem Tod stehenden Person hin tut.
Dabei gilt es aber zu beachten - das ist eben von zentraler Bedeutung -, dass Sterbewünsche bei Schwerkranken sehr oft Ausdruck einer psychischen oder physischen Belastung sind, ausgelöst durch Schmerzen, Atemnot, depressive Verstimmungen oder auch durch familiäre Konflikte. Klinische Erfahrungen und wissenschaftliche Untersuchungen zeigen zudem, dass bei einer fachgerechten Behandlung die Wünsche nach direkter aktiver Sterbehilfe in der Regel offensichtlich nur vorübergehend bestehen. Der Wunsch, möglichst rasch zu sterben, ist häufig nicht konstant, und es ist auch unsicher, ob er immer dem festen Willen entspringt, sich selbst zu töten oder getötet zu werden. Die Frage der Selbstbestimmung ist besonders dann heikel, wenn es sich um äusserst verletzliche Menschen handelt, seien es kleine Kinder oder Menschen, die unfähig sind, ihren Willen kundzutun, oder die in ihrer Wahrnehmung gestört sind. Im Weiteren muss die Frage erlaubt sein, was mit jenen Patienten geschieht, die sich nicht mehr äussern können oder die in einer unhaltbaren Situation mit einer zutiefst belastenden chronischen Krankheit leben.
Zudem ist die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen, dass sehr bald, nachdem einer bestimmten Gruppe das Recht auf den Tod zugestanden wird, aus Gerechtigkeitsgründen - auch ohne ausdrückliches Verlangen nach aktiver Sterbehilfe - einfach aus Mitleid getötet wird.
Mit einem Nein zur Parlamentarischen Initiative Cavalli sind wir aber nicht zum Nichtstun verurteilt. Ich gehe da mit den Berichten der FMH, dem Schweizer Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie der Schweizerischen Gesellschaft für Palliative Medizin, Pflege und Begleitung einig, dass in erster Linie, in erster Priorität die Palliativmedizin und -pflege zu fördern sind. Eine nationale Bestandesaufnahme hat offensichtlich zum Ergebnis geführt, dass in der Schweiz massive interkantonale Unterschiede bestehen, dass Palliativ-Care noch stark auf urbane Zentren konzentriert ist und dass vor allem Krebskranke Zugang zu Palliativ-Care haben. Patienten mit anderen Erkrankungen, Kinder und ältere Menschen können dagegen aufgrund dieser Untersuchung anscheinend kaum von den Leistungen der Palliativ-Care profitieren.
Eine fachkompetente Schmerz- und Symptombehandlung sowie eine individuelle Begleitung in der Endphase des Lebens im Sinne einer echten Sterbehilfe verhindert unnötiges Leiden, verbessert entsprechend die Lebensqualität und verringert daher den Wunsch nach Tötung. Darum Ja zu einer Diskussion über dieses sensible Thema - aber nicht über den Umweg einer Initiative, die letztlich das will, was wir nicht wollen.
Ich bitte Sie darum, der Parlamentarischen Initiative Cavalli keine Folge zu geben.