preparatory:AB 17525
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-11
Wortprotokoll
Herr Gutzwiller, gestatten Sie eine Frage: Sie reden permanent von einem so genannten Graubereich und davon, dass der Arzt in einem Patientenverhältnis das Recht habe, einem krebskranken Patienten ein todbringendes Mittel zu geben. Gehen Sie mit mir einig, dass auch Sie dem Gesundheitsgesetz des Kantons Zürich unterstehen? Gehen Sie mit mir einig, dass dieses Gesundheitsgesetz des Kantons Zürich, das im Jahre 1999 Gegenstand eines Rechtsfalles war, ausdrücklich besagt, dass der Arzt in einem Patientenverhältnis eben gerade nicht die Erlaubnis erhält, todbringende Mittel zu bringen? Das Gesundheitsgesetz sagt eindeutig, dass der Arzt die Aufgabe hat, zu heilen und Schmerzen zu lindern. Denken Sie, dass für Sie dieses Gesundheitsgesetz nicht gilt?