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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-11-25

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-11-25

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen auch Ablehnung der Motion. Es braucht hier in diesem Bereich keine Gesetzesänderung. Wie gesagt wurde, war das CO2-Gesetz vor noch nicht sehr langer Zeit bei Ihnen in der Beratung, und das Parlament wünschte nach einer intensiven Debatte, dass wir die 20-Prozent-Reduktionsleistung gegenüber 1990 bis 2020 ausschliesslich im Inland erbringen; das ist so beschlossen, das ist in Kraft, das ist die Stossrichtung.

Das Kyoto-Protokoll, das Sie Gott sei Dank ratifiziert haben, ist diesbezüglich flexibler. Mit dem Kyoto-Protokoll können wir nämlich auch ausländische Zertifikate an unsere Leistungen anrechnen lassen. Wenn Sie das vorhin also abgelehnt hätten, hätten Sie wirklich ein viel grösseres Schlamassel gehabt, denn dann wären diese Kompromisse im Ausland nicht mehr möglich gewesen. Ich erinnere daran: Kyoto I haben wir nur erreicht, weil wir ausländische Zertifikate zugekauft haben. Die Inlandleistung allein hätte zur Erreichung von Kyoto I nicht ausgereicht. Kyoto hat sowieso - das kommt eben auch Herrn Ständerat Imoberdorf zugute - das Ziel bezüglich des Zeitraums von 2013 bis 2020. Das bedeutet auf die 20 Prozent umgerechnet, dass die durchschnittliche Reduktion nur 15,8 und nicht 20 Prozent beträgt. Diese Möglichkeiten, international und national, geben uns eben relativ viel Spielraum, um die Ziele zu erreichen. Wir können die Ziele so auch mit ausländischen Zertifikaten erreichen - es gibt natürlich ebenfalls Reduktionsprogramme, nicht nur Zertifikate, die uns angerechnet werden können.

Der Bundesrat hat deshalb mit der Stiftung Klimarappen vor einem Jahr eine Vereinbarung abgeschlossen, damit wir weiterhin auch ausländische Engagements, die Treibhausgase reduzieren, einsetzen können, um unseren Verpflichtungen nachzukommen und die Ziele zu erreichen. Deshalb erreichen wir diese Ziele unter Nutzung beider Mechanismen. Das ist die Vorgabe, und es funktioniert auch.

Herr Ständerat Imoberdorf, Sie haben auf die Auktionsrunde hingewiesen. Dort ist der Preis, wie Sie zu Recht gesagt haben, massiv gesunken. Das zeigt auch, dass die Härtefallregelung, die neu eingeführt wurde, funktioniert. Das ist gerade für CO2-intensive Betriebe sinnvoll. Aber es ist natürlich so, dass wir vom europäischen Emissionsrecht noch relativ weit weg sind. Deshalb sind diese Verhandlungen ja auch weit gediehen, jetzt sind sie durch die Abstimmung vom 9. Februar halt aber blockiert. Das heisst also, dass wir hier, bis wir Anschluss ans europäische ETS haben, höhere Preise für ein CO2-Zertifikat zahlen müssen.

Wir müssen deshalb als Konklusion das CO2-Gesetz nicht ändern. Wir können ausländische Zertifikate erwerben und im Härtefall auch den Emissionshandel abstützen und somit unser System ergänzen. Sie werden dann für die Periode nach 2020 mit einem neuen Klimaziel wieder diskutieren müssen, ob man das so weiterzieht oder ob man wieder beim Inlandziel bleibt und nur bei einer internationalen Verpflichtung auch noch die Möglichkeit hat, im Ausland zu kompensieren. Diese Frage wiederholt sich. Der Bundesrat wird Ihnen Anfang 2016 - also in einem Jahr und somit nach der Klimakonferenz in Paris, wo es hoffentlich gelingt, ein Abkommen abzuschliessen - diese Ergänzung der CO2-Gesetzgebung bzw. das Regime nach 2020 unterbreiten und in die politische Debatte einbringen.