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Schmid Martin · Ständerat · 2014-11-25

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-11-25

Wortprotokoll

Ich möchte nur kurz auf das Votum von Konrad Graber eingehen. Er hat gesagt, dass der Vollzug mit der Version der Minderheit II aufwendiger würde. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die verschiedenen Kriterien - die Massnahmen müssen ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen, sie müssen für die Wirtschaft tragbar sein, sie dürfen die Wettbewerbsfähigkeit nicht beeinträchtigen - dann zu prüfen wären, wenn die Kantone und der Bund Massnahmen erlassen. Es ist also ein Auftrag an die Verwaltung, beim Erlass solcher Massnahmen zu prüfen, ob ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis vorliegt. Dieser gesetzliche Auftrag ergeht nicht an die Wirtschaft, sondern er ergeht an denjenigen, der Regeln erlässt, der Vorschriften erlässt. Vielleicht bleibt dann im Spamfilter ein solcher Vorschlag der Verwaltung hängen, weil er diese Kriterien nicht erfüllt.

Mir geht es darum, dass man sich beim Erlass solcher Massnahmen, wenn also die Vorschriften umgesetzt werden, gut überlegt, ob die erwähnten Kriterien erfüllt sind. Ansonsten sollten die Massnahmen nicht getroffen werden. Das ist eine Differenzierung. Der Gesetzestext geht davon aus, dass dies eben nur beim Erlass der Massnahmen geprüft werden wird.

Ich erinnere Sie daran: Wir haben uns schon manches Mal darüber gewundert, welche Verordnungen zu welchen Gesetzestexten erlassen worden sind. Vielleicht ist es auch eine präventive Diskussion, die wir hier führen, damit nicht später aufgrund einer Verordnung, die der Bundesrat zu Recht erlässt, gestützt auf das Gesetz, hier wieder eine grosse Diskussion entsteht. Ich möchte jetzt nicht an andere Gesetzgebungen erinnern, bei denen das eben passiert ist.

Mit diesen generellen Kriterien stellen wir fest, dass dieser Weg beschritten wird, dass aber letztlich geprüft werden sollte, ob die Regeln ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Ich meine, es ist auch eine nachhaltige Diskussion, wenn man beim Erlass der Regeln abwägt, ob sie die Bedingungen erfüllen, bzw. sich dessen bewusst ist.

Es ist für mich wichtig zu präzisieren, dass dieser Bereich den Verordnunggeber angeht.