Lexipedia

Leuthard Doris · Nationalrat · 2001-12-11

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-11

Wortprotokoll

Tod und Sterben sind in unserer Gesellschaft nach wie vor weitgehend tabuisiert. Die Medizin konfrontiert uns mit Fragen nach dem Sterben unter Bedingungen, die vielen von uns als unzumutbar und entwürdigend erscheinen und den Wunsch nach einem ärztlich attestierten, leichten, schmerzfreien Tod laut werden lassen. Entspricht dieser Wunsch einem Recht oder eher einer Pflicht? Ist er ethisch überhaupt vertretbar, gibt es Grenzen der Entscheidungsautonomie? Diese Fragen werfen die Parlamentarischen Initiativen Cavalli und Vallender auf, und es sind schwierige Fragen im Spannungsfeld zwischen dem Bedürfnis nach Lebenserhaltung und Lebensschutz und dem Wunsch nach Selbstbestimmung.

Die CVP-Fraktion hat sich intensiv mit diesen Fragen auseinander gesetzt und kommt einstimmig zum Schluss, dass sie der Parlamentarischen Initiative Cavalli keine Folge gibt, und zwar aus medizinischen, rechtlichen und sozialethischen Überlegungen heraus. Es ist verständlich, dass Menschen, die massivsten Schmerzen ausgesetzt sind, ihren Lebenswillen verlieren und vermehrt Todeswünsche äussern. Herr Cavalli begründet seine Initiative denn auch mit dem Hinweis auf würdevolles Sterben. Die Forderung, die Menschenwürde zu wahren, macht eben gerade nicht klar, was in der Notsituation extremen Leidens zulässig ist und was nicht. Jedes Sterben in Schmerzen und Leiden ist ein Einzelfall mit eigener Tragik und Geschichte, weshalb die Normierung von Extremfällen gerade kein Eingehen auf die Problematik der Situation erlaubt. Als Patientinnen und Patienten haben wir jederzeit das Recht, eine Behandlung zu verweigern und Behandlungen abzubrechen. Diese Patientenautonomie gilt jedoch nicht für das Recht auf Tötung durch den Arzt, weil es dann auf der anderen Seite auch eine Pflicht zur Tötung geben würde. Das Selbstbestimmungsrecht findet dort seine Grenze, weil es mit Folgen verbunden ist, durch welche eine andere Person in ihrer Integrität und Selbstbestimmung beeinträchtigt wird. Tötung auf Verlangen gehört nicht zum pflegerischen und medizinischen Auftrag; auch wenn es einfach Dritten oder Organisationen übertragen wird, ist das Grundproblem nicht gelöst. Mit der Revision von 1990 haben wir im Strafgesetzbuch zudem bereits eine Privilegierung eingebaut. Eine Ausdehnung erscheint uns nicht angezeigt.

Zur Parlamentarischen Initiative Vallender: Frau Vallender ist gegen eine Lockerung des Fremdtötungsverbotes und beabsichtigt vor allem die Verhinderung von Missbräuchen und Ausweitungen auf dem Gebiet der Beihilfe zum Suizid. Mit diesem Grundanliegen kann sich die CVP-Fraktion einverstanden erklären. Wie wir im Vorfeld mitgeteilt haben, können wir aber unter keinen Umständen einer Behandlung von Ziffer 5 zustimmen. Alle Leben sind gleichwertig, weshalb eine unterschiedliche Behandlung von urteilsfähigen und nicht urteilsfähigen Personen bei der Beihilfe zum Suizid diesem Grundsatz unweigerlich zuwiderlaufen würde.

Nachdem Frau Vallender ausdrücklich zu Protokoll gegeben hat, dass sie auf die Behandlung von Ziffer 5 verzichtet, können wir dieser Initiative unter der Bedingung, dass sich die Kommission daran hält, auch Folge geben. Frau Vallender hat Recht, wenn sie bei der Beihilfe zur Selbsttötung auf gewisse Missbräuche hinweist und eine klarere Rechtsordnung auf Bundesebene verlangt. Die CVP-Fraktion will dabei nicht die Freitodhilfe verunmöglichen, sondern sie in eine klarere Rechtsordnung stellen, dies nicht zuletzt auch deshalb, weil Freitodbegleitungen zahlenmässig stark zunehmen und gewisse Sterbehilfetätigkeiten hier unschöne Dimensionen angenommen haben.

Die CVP-Fraktion wird auch die Motion Zäch unterstützen. Die Berichte zum Postulat Ruffy und der Bericht der Arbeitsgruppe Josi Meier weisen auf diese gesetzgeberische Lücke hin; auch die Ärzteorganisationen sind zum grössten Teil dankbar, wenn wir hier tätig werden. Die Lücke ist schwierig zu schliessen, wir sollten dies aber in Angriff nehmen. Die CVP-Fraktion will mit ihrem Ja zur Motion mithelfen, dass die Diskussionen um würdevolles Sterben und Sterbehilfe weitergehen. Sterben ist zu ernst, um es den Juristen zu überlassen, und zu ernst, um die Verantwortung an die Ärzte, Pflegenden, Theologen und Psychologen oder an uns Politiker zu delegieren. Es ist die Aufgabe der Gesellschaft, jedes Einzelnen, sich mit den Fragen des Lebens und des Sterbens auseinander zu setzen, nach besten Wissen und Gewissen zu entscheiden und im Einzelfall den richtigen Weg zu wählen.

Leuthard Doris · Nationalrat · 2001-12-11 | Lexipedia | Lexipedia