Widmer Hans · Nationalrat · 2001-12-12
Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-12
Wortprotokoll
Wir anerkennen zwar durchaus, dass das neue Berufsbildungsgesetz dem Status quo gegenüber gewisse Fortschritte bringt. Wir freuen uns auch, dass Sie für die Initiative in Ihrem Votum so sympathische Worte gefunden haben. Aber in Bezug auf die Kernforderungen der Initiative sind die Differenzen doch noch viel zu gross. So verzichtet das Berufsbildungsgesetz auf die Einforderung eines expliziten Rechtes auf nachobligatorische Ausbildung. Auch beim Thema Errichtung eines nationalen Berufsbildungsfonds bleiben die Forderungen des Gesetzes sehr bescheiden. Mit der Regelung, dass der Bund Branchenorganisationen dazu ermächtigen kann, von nicht ausbildenden Betrieben Beiträge an die Kosten der Berufsbildung zu erheben, bleibt es von der Initiativforderung, es müsse zwingend ein nationaler Berufsbildungsfonds errichtet werden, meilenweit entfernt. Alle aus der obligatorischen Schule Entlassenen sollen, und zwar nicht nur in rosigen Zeiten, sondern auch in Phasen der Krise, eine Ausbildung absolvieren können. Dieses Grundanliegen von Recht und Sicherheit im nachobligatorischen Bereich motiviert die Initiative.
Genauso wie sich vor gut hundert Jahren die Einsicht langsam durchsetzte, dass alle Kinder ein Recht auf schulische Bildung haben, genauso erfordert der heutige gesellschaftliche Wandel zur Wissens- und Lerngesellschaft, dass dieses Recht aufgestockt, verlängert wird, eben um die berufliche oder die allgemeine Bildung. Insofern ist die Lipa nichts anderes als eine konsequente Antwort auf die grundlegenden Veränderungen unserer Gesellschaft, einer Gesellschaft, in der nachobligatorische Qualifikationen für ein würdiges Überleben geradezu zentral geworden sind.
Das Recht auf eine nachobligatorische Ausbildung kann in der heutigen Wissens- und Informationsgesellschaft niemals bloss als schöne deklamatorische Formel missverstanden werden, wenn man Folgendes bedenkt:
1. Auch heute noch verfügen pro Jahrgang etwa 9000 Jugendliche über keine nachschulische Ausbildung.
2. In unserem Lande gibt es rund 100 000 Personen zwischen 15 und 16 Jahren, die keinen beruflichen Abschluss aufweisen.
3. Es gibt sehr viele unqualifizierte Erwerbstätige zwischen 25 und 64 Jahren, die es wegen des gesellschaftlichen Wandels mehr als bislang nachzuqualifizieren gilt.
Unser ehemaliger Kollege Armin Jans hat eine Studie verfasst. Er hat darin dargelegt, dass für die Ausbildung der Schulentlassenen und für die Nachqualifizierung von 25- bis 64-Jährigen auf die Dauer weit über 15 000 zusätzliche Lehrstellen erforderlich sind. Für die Berufsqualifikation der etwa 100 000 Personen, deren Alter sich zwischen 16 und 25 Jahren bewegt, müsste man in den kommenden 7 bis 9 Jahren weit über 10 000 Lehrstellen zur Verfügung stellen. Insgesamt ist ein Zuwachs an Lehrstellen von über 10 Prozent zu veranschlagen, wenn man das Recht auf nachobligatorische Ausbildung und auf entsprechende Nachqualifikation wirklich ernst nimmt. Die finanziellen Konsequenzen dieses Ausbildungs- und Nachqualifizierungsbedarfs sieht Armin Jans wie folgt: "Unter der Voraussetzung, dass diese Lehrstellen von der Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden können, ergeben sich für den Staat (d. h. Bund und Kantone zusammen) permanente Zusatzkosten von 260 bis 380 Millionen Franken pro Jahr, für eine Übergangszeit von 7 bis 9 Jahren kommen weitere 144 bis 224 Millionen Franken dazu."
Alle Unternehmen sollen mindestens - und zwar zwingend - in die finanzielle Verantwortung für die Ausbildung eingebunden werden. Die Trittbrettfahrermentalität jener Unternehmen - es war hier jetzt schon in zwei Voten die Rede davon -, welche bisher ohne finanzielle Konsequenzen anderen Unternehmen die Last der Ausbildung überlassen haben, soll keine Zukunft mehr haben. Damit die Ausbildungslasten und -kosten auch gerecht ausgeglichen werden - ein solcher Lastenausgleich ist dringend nötig -, braucht es den branchenübergreifenden Berufsbildungsfonds, der von tripartiten Kommissionen in den Kantonen verwaltet werden soll. Alle Unternehmungen - Ausnahmen wären bei Ein-Personen-Betrieben oder bei Neugründungen für eine bestimmte Zeit durchaus denkbar - sollten eine Abgabe auf die AHV-pflichtige Lohnsumme in den Fonds bezahlen, eine Abgabe in der Grössenordung von etwa zwei Promille.
Die Beratungen anlässlich des neuen Berufsbildungsgesetzes haben über alle Parteien hinweg eines gezeigt: Am Wert des dualen Systems für unsere Wirtschaft und für unser Land hat kaum jemand ernsthaft gezweifelt. Damit dieses System aber auch langfristig eine Zukunft haben kann, muss es über die konjunkturellen Schwankungen hinweg Sicherheit für alle Wetterlagen, für die Hochs und die Tiefs, bieten können. Auch wenn eine Fluggesellschaft zusammenbricht, müssen sofort und immer genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Schliesslich werden in einer wirtschaftlich kritischen Phase auch keine Gymnasien geschlossen.
Wann nehmen wir die Gleichberechtigung aller Jugendlichen - jener, die eine Lehre machen, und jener, die in die Mittelschule gehen - endlich ernst? Die Lipa schafft mit ihren Kernforderungen gleich lange Spiesse sowohl für die potenziellen Lehrlinge als auch für die potenziellen Gymnasiasten. In diesem Sinne stellt die Lipa die Weichen richtig für die gewaltigen Herausforderungen, vor welche uns die Wissensgesellschaft in Bezug auf die nachobligatorische Ausbildung stellt. Im Übrigen lässt sie genügend Raum für eine vernünftige Ausführungsgesetzgebung. Der Bundesrat macht es sich etwas zu leicht, wenn er sie mit den Argumenten des "Bürokratismus" und der Staatslastigkeit bekämpft. Wir bieten Vorschläge über das Inkasso usw. Machen Sie nicht immer dieselben billigen Einwände, es sei zu bürokratisch! Sie sind doch sonst auch äussert potent im Verwalten aller möglichen Lebensgebiete mit Hilfe des Computers.
Ich bitte Sie, die Weitsicht der Initiative zu würdigen und sie vor allem deswegen zur Annahme zu empfehlen, weil sie den Mut hat, das Recht auf eine ausreichende berufliche Ausbildung in der Verfassung zu verankern - ein Recht, das [PAGE 1855] für die Chancengleichheit in der Wissensgesellschaft der Zukunft weit reichende, positive Folgen haben wird.
Ich bitte Sie, der Initiative zuzustimmen.