Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2013-09-11
Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-11
Wortprotokoll
Ein Bundesgerichtsurteil von 2010, wonach für Pflegemassnahmen, die von Nichtfachleuten übernommen werden, kein Anspruch auf Kinderspitex-Leistungen besteht, hat sich für die Betroffenen fatal ausgewirkt. Procap, die grösste Selbsthilfe-Mitgliederorganisation für Menschen mit Behinderung in der Schweiz, schreibt dazu: "Vielen Eltern von Kindern mit schwerer Behinderung wurden zusätzliche Pflege- und Betreuungsstunden gestrichen. Der Procap-Rechtsdienst intervenierte deshalb zusammen mit Spitex-Organisationen beim Bundesamt für Sozialversicherungen und hat Erfolge erzielt: Die Auslegung des Entscheids wurde konkretisiert, und die wichtige fachgerechte Unterstützung der Eltern ist weiterhin möglich." Aus der Intervention beim BSV wurde eine konstruktive Zusammenarbeit, mit dem Erfolg, dass das BSV ein Rundschreiben zuhanden der IV-Stellen erliess, welches in einem Punkt Klarheit schafft: Es listet auf, für welche konkreten Dienste der Kinderspitex die IV leistungspflichtig ist. Dadurch wurden seit 2010 vorgenommene unfaire Leistungskürzungen korrigiert und Unsicherheiten bezüglich des Leistungsanspruchs beseitigt. In diesem Punkt bin ich mit dem Bundesrat einig.
Im Grossen und Ganzen funktioniert die Unterstützung durch IV und Kinderspitex zufriedenstellend. Weshalb nun aber trotzdem diese Motion? Schauen Sie, trotz der eben erwähnten erfreulichen Sachlage bleiben die Entlastungsmöglichkeiten für Eltern behinderter Kinder klar ungenügend. Ich und die Mitunterzeichnenden sehen dringenden Handlungsbedarf, insbesondere bei der Grundpflege von Kindern mit einer schweren Geburtsbehinderung. Diese muss auf Gesetzesebene eindeutig klarer geregelt werden. Die Pflege schwerbehinderter Kinder ist so herausfordernd, anspruchsvoll und zeitintensiv, dass Mütter und Väter oft an äusserste Grenzen ihrer Belastbarkeit stossen.
Mit dem erwähnten Bundesgerichtsurteil werden genau jene Eltern bestraft, die dank ihrer Erfahrung, ihrer Fähigkeiten und der von ihnen erworbenen pflegerischen Kompetenzen ihrem Kind eine hervorragende Pflege bieten. Sie haben nun weniger Anspruch auf Entlastungsunterstützung.
Pflegende Angehörige sollten bei entsprechendem Bedarf unbürokratisch und effizient zu jener professionellen Unterstützung gelangen, die sie davor bewahrt, die Gesundheit ihres Kindes und ihre eigene Gesundheit aufs Spiel zu setzen. Die Hauptdifferenz zum Fazit der bundesrätlichen Antwort auf meinen Vorstoss besteht in der Beurteilung der heutigen Sachlage. Eine umfassende Regelung der Angehörigenpflege fehlt bis heute. Da, sehr geehrter Herr Bundesrat, wünschen wir Unterzeichnende Ihre Bereitschaft zu handeln.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich um die Auftragserteilung dazu, indem Sie der Motion zustimmen.