Humbel Ruth · Nationalrat · 2013-09-12
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-12
Wortprotokoll
Die Motion will in der beruflichen Vorsorge die Möglichkeiten für Kapitalabfindungen reduzieren, um den Vorsorgezweck besser zu gewährleisten. Diese Einschränkung soll nur für den obligatorischen BVG-Teil gelten, nicht aber für den überobligatorischen Bereich.
Die Begründung des Bundesrates für seine ablehnende Haltung ist etwas enttäuschend. Er argumentiert insbesondere mit fehlenden Statistiken und damit, dass das aktuelle Datenmaterial es nicht ermögliche, eine Verbindung zwischen dem Kapitalbezug aus der zweiten Säule und dem Rückgriff auf Ergänzungsleistungen herzustellen. Tatsache ist aber, dass die Ergänzungsleistungen massiv ansteigen, um über eine Milliarde Franken innerhalb von vier Jahren. Tatsache ist auch, dass das Bundesgericht bereits 1989 in einem Leitentscheid verfügt hat, dass eine Person Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat, selbst wenn sie ihr ganzes ausbezahltes Vorsorgekapital in kurzer Zeit verjubelt hat. Tatsache ist ebenso, dass sich die Fälle häufen, in denen sich Rentner das Kapital auszahlen lassen, dann verspekulieren, in unrentable Firmen investieren oder ins Ausland reisen und dort das Geld verprassen. Haben sie dann nichts mehr, kommen sie zurück und können sich auf die Ergänzungsleistungen verlassen. Die kantonalen Ausgleichskassen stellen einen entsprechenden Trend fest. Das ist eine gefährliche Richtung. Wir müssen solche falschen Anreize eliminieren. Die berufliche Vorsorge ist nicht dazu da, um es den Bezügern zu ermöglichen, Unternehmen zu gründen oder Wohneigentum zu erwerben. Sie ist auch nicht dazu da, um ihnen längere Auslandaufenthalte zu ermöglichen, sondern die berufliche Vorsorge dient der Altersvorsorge.
Gemäss Artikel 111 Absatz 2 der Bundesverfassung hat der Bund dafür zu sorgen, dass die AHV und die berufliche Vorsorge ihren Zweck dauernd erfüllen können. Der Zweck liegt in einer finanziellen Sicherheit im Alter und der Verhinderung von Armut im Alter. Das müssen wir sicherstellen. Ich wiederhole, dass sich die Einschränkung der Auszahlungsmöglichkeiten nur auf den obligatorischen BVG-Teil begrenzen soll. Der überobligatorische Bereich ist nicht betroffen; damit sollen die einzelnen Versicherten machen können, was sie wollen.
Im Interesse von sicheren Renten, der Stärkung der Selbstvorsorge und im Interesse der Entlastung der Ergänzungsleistungen bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.