Steiert Jean-François · Nationalrat · 2014-03-05
Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-05
Wortprotokoll
La commission compétente a traité, le 20 février 2014, la motion qui nous est soumise aujourd'hui, déposée le 5 juin 2013 par le conseiller aux Etats Joachim Eder et acceptée par le Conseil des Etats le 9 septembre 2013. Monsieur Eder souhaite donner au Conseil fédéral un mandat de modifier l'ordonnance sur la publicité pour les médicaments, afin que les titulaires d'autorisation puissent évoquer dans la publicité le fait que leur médicament ou produit thérapeutique est au bénéfice d'une autorisation. Il souhaite également pouvoir introduire un principe de label de qualité lié à cette possibilité d'évocation dans la publicité.
Wird eine solche Motion eingereicht, was ist dann ihr Mehrwert? Hauptgrund ist, dass es heute bei gewissen Produkten - und diese Produkte sind in zunehmender Menge im Handel - für die Konsumentinnen und Konsumenten schwierig wird, zu erkennen, ob es sich nun um ein Arzneimittel, ein Lebensmittel, ein Kosmetikprodukt oder um ein Medizinprodukt handelt. Die behördliche Prüfung eines Arzneimittels durch Swissmedic soll daher künftig als Qualitätslabel in der Publikumswerbung die Orientierung erleichtern.
Es wurde von verschiedenen Seiten gesagt, die Zulassung durch Swissmedic sei keine Qualitätsgarantie. Das ist inhaltlich nicht nachzuvollziehen. Die Kriterien von Swissmedic für die Zulassung von Heilmitteln sind auch im internationalen Vergleich gesehen relativ streng, und sie gewährleisten von der Herstellung bis zur Wirkung zu verschiedenen Aspekten dieser Heilmittel eine minimale Qualität. Damit ist der Wille sowohl des Gesetzgebers wie des Motionärs an und für sich in Verbindung zu bringen.
Die Kommission hat einstimmig beschlossen, diese Motion zu unterstützen, weil sie helfen kann, die Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung zu schützen. Gleichzeitig soll über den Verordnungsweg - das ist dann die Sache und die Kompetenz des Bundesrates - weiterhin sichergestellt werden, dass bei Konsumentinnen und Konsumenten keine falschen Erwartungen an die Qualität, an die Wirksamkeit, an die Zusammensetzung oder an die Unbedenklichkeit eines Arzneimittels geweckt werden können. Noch einmal: Das kann nur auf dem Verordnungsweg erfolgen, und diese Qualitätsgarantie ist auch so gewährleistet.