Schenker Silvia · Nationalrat · 2014-03-05
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-05
Wortprotokoll
Wir haben in den letzten Jahren in der Frage der Kinderzulagen wichtige Schritte gemacht: Zunächst wurde im Jahr 2006 auf nationaler Ebene eine Mindesthöhe für die Kinder- und Ausbildungszulagen festgelegt. Später, im Jahr 2011, haben wir hier in diesem Parlament eine grosse Lücke geschlossen, indem auch die Kinder von Selbstständigerwerbenden Anspruch auf eine Kinderzulage haben.
Nun hat Frau Seydoux in diesem System der Kinderzulagen eine weitere Lücke entdeckt, die es zu schliessen gilt: Kinder von erwerbslosen Müttern, die eine Mutterschaftsentschädigung erhalten, haben keinen Anspruch auf Kinderzulagen, wenn sie von ihrem Vater nicht anerkannt sind oder dieser nicht bekannt ist. Mit anderen Worten: Eine Gruppe von Müttern und Kindern ist gegenüber den anderen benachteiligt. Frau Seydoux schlägt in ihrer Motion vor, die Gesetzgebung so anzupassen, dass diese Benachteiligung aufgehoben wird. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Ständerat hat die Motion in seiner Sitzung vom 17. September 2013 oppositionslos gutgeheissen.
Die Gesetzeslücke trifft, wie die Motionärin zu Recht bemerkt, Personen in schwierigen Verhältnissen. Es darf nicht sein, dass ausgerechnet diese Kinder keinen Anspruch auf eine Kinderzulage haben. In der Kommission wurde seitens der Verwaltung ausgeführt, dass die Lücke durch ein Problem des Zusammenspiels von Arbeitslosenversicherung, Erwerbsersatzordnung und Familienzulagen entstanden sei. Wie das Problem gelöst werden könne, sei noch offen. Es handle sich, so die Verwaltung, um rund 200 bis 300 Fälle pro Jahr. Würde die Lücke geschlossen, entstünden Mehrkosten in der Höhe von ungefähr 500 000 Franken.
Die Kommissionsmehrheit stellt sich auf den Standpunkt, dass die von der Motionärin erkannte Lücke geschlossen werden soll. Die Kommissionsminderheit, welche die Motion ablehnt, spricht sich gegen eine weitere Verdichtung des Sozialversicherungsnetzes aus und ist der Meinung, es würden aufgrund der Lücke keine existenziellen Probleme entstehen.
Die Motion wurde mit 15 zu 6 Stimmen angenommen. Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.