Baader Caspar · Nationalrat · 2001-12-12
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-12
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Reduktion der Beitragssätze, wobei die heutige Staffelung nach Lohnhöhe allerdings grundsätzlich beizubehalten ist. Gemäss Artikel 3 Absatz 2 bedeutet dies konkret, dass für einen Lohn bis 106 800 Franken der Beitragssatz von bisher 3 auf neu 2 Prozent reduziert wird, was 2 Milliarden Franken entspricht, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht mehr bezahlt werden müssten. Gemäss Absatz 3 soll der Beitragssatz für Löhne zwischen 106 800 und 267 000 Franken von bisher 2 auf 1 Prozent reduziert werden. Dies kommt einer teilweisen Aufhebung der Deplafonierung gleich und entspricht einer Reduktion der Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern um 135 Millionen Franken.
Dieses verbleibende 1 Prozent der Beiträge hat Steuercharakter. In diesem Zusammenhang ist noch darauf hinzuweisen, dass mit Artikel 90c ein Artikel geschaffen wird, welcher dem Bundesrat bei konjunkturellen Schwankungen die Kompetenz zur flexibel handhabbaren, beschränkten Anpassung dieser Sätze gibt. Darauf werden wir noch zu sprechen kommen. Die Variante des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission stellt somit einen Kompromiss dar, indem die Deplafonierung zwar reduziert wird, aber trotzdem noch ein gewisser Solidaritätsbeitrag beibehalten wird.
Nun zu den Anträgen der Minderheiten: Die Minderheit Genner will mit ihrem Antrag zu Absatz 2 generell einen Beitragssatz von 2 Prozent auf den ganzen Lohn, also nach oben unbeschränkt, erheben. Die Plafonierung widerspricht nach ihrer Meinung grundsätzlich dem Prinzip einer Sozialversicherung. Damit würde aber nach Meinung der Mehrheit der Kommission das Versicherungsprinzip verletzt und eine weitere Umverteilung eingeführt werden, weil der versicherte Verdienst nämlich nicht entsprechend erhöht würde.
Ich selbst habe in der Kommission ebenfalls einen Minderheitsantrag mit dem Begehren eingereicht, die Deplafonierung entsprechend dem Beschluss des Ständerates völlig aufzuheben und die Beiträge lediglich noch auf dem Lohn bis zum Höchstbetrag des versicherten Verdienstes zu erheben.
Die jeweilige Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen bei den beiden Minderheitsanträgen, diese abzulehnen.