Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-03-19
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-03-19
Wortprotokoll
Sie können davon ausgehen, dass ich für das Anliegen, das hier vorliegt, Verständnis habe, und zwar in zweierlei Hinsicht: Ich habe nicht nur Sympathie, sondern ich weiss auch, worum es geht.
Es ist aber so, dass wir bei den Drittstaatenkontingenten einfach einen rechtlichen Rahmen haben und dort eigentlich gerade für den Kultur- und Sportbereich heute schon Ausnahmen kennen. So sind beispielsweise die Kurzaufenthalte kontingentsfrei, was eine beträchtliche Ausnahme ist. Weiter, Sie haben es erwähnt, ist keine Anstellung zu 100 Prozent nötig, es genügt bereits eine Anstellung zu 75 Prozent.
Auslöser des Vorstosses war hier eine Situation in Basel-Stadt, wo im Bereich Kultur Aufenthaltsbewilligungen erteilt wurden, die dem Recht nicht entsprachen. Das hat dann zu Schwierigkeiten geführt. Es ist klar, dass das natürlich nicht geht. Man hat jetzt versucht, Möglichkeiten für die unmittelbar Betroffenen zu finden. Zwar nicht für alle, aber zum Teil hat man Lösungen gefunden. Man hat immerhin für Personen, die eben schon lange von dieser Regelung profitiert haben, mit Härtefallregelungen Lösungen gefunden. Diese Personen konnten eigentlich auch nichts dafür, dass man ihnen die Aufenthaltsbewilligung widerrechtlich erteilt hatte.
Pro futuro stellt sich jetzt die Frage, was hier möglich ist. Sie haben es erwähnt, Frau Ständerätin Fetz: Herr Staatssekretär Gattiker hat die Betroffenen persönlich getroffen und hat Bereitschaft gezeigt, hier den Spielraum auszunutzen. Die Grenze ist aber das heutige Recht, das Gesetz, und das können und wollen wir nicht überschreiten. Wenn man bei den Drittstaatenkontingenten eine neue Regelung will, dann muss der Gesetzgeber entsprechende Änderungen machen.
Etwas muss man aber hier schon auch im Hinterkopf behalten: Es gibt erstens im Hintergrund die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative. Sie ist ein klarer Ausdruck der Bevölkerung, dass man die Zuwanderung steuern, aber auch begrenzen will. Das heisst natürlich tendenziell, nicht noch mehr aufzutun und allenfalls die Gesetze so zu ändern, dass noch mehr Offenheit besteht. Zweitens müssen die Kantone, wenn man jetzt für diese speziell Betroffenen im Kultur- oder im Sportbereich eine Lösung findet, damit sie unter die Kontingente fallen, dann entscheiden - das betrifft jetzt zum Beispiel auch den Kanton Basel-Stadt -, ob sie ihr Kontingent für die Spitzenmusikerin oder für die Mitarbeiterin bei Novartis einsetzen.
Diesen Konflikt können wir den Kantonen nicht abnehmen. Darüber werden sie selbst entscheiden müssen. Sie werden die Diskussion führen. Ich sage es noch einmal: Im Rahmen des Möglichen sind wir sicher bereit zu schauen, was das heutige Gesetz in diesen Bereichen, die uns wichtig sind, zulässt. Die Kantone sind aber auch gefordert, dafür zu sorgen, dass sie im Rahmen der Kontingentserteilungen dann halt dort ihre Schwerpunkte setzen, wo sie es für wichtig halten.