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Zanetti Roberto · Ständerat · 2015-03-19

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-19

Wortprotokoll

Ich habe immer gemeint, dass die Bundesverfassung die Grundsätze unseres staatlichen Handelns definiere und dass das im Gesetz dann konkretisiert werde. Deshalb habe ich absolut kein Problem, wenn wir bei einem Gesetzesartikel eben nicht bloss die Abschrift des Verfassungsartikels beschliessen und wenn dort meinetwegen - natürlich im Sinne der Bundesverfassung - bereits konkretisiert wird.

Ich verweise auf das geltende Recht, auf Artikel 1 Absatz 3, der lautet: "Sie unterstützt die zivilen Behörden, wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen." Die einzige Änderung, die wir hier vornehmen, ist, dass man spezifiziert, dass es um die Unterstützung der zivilen Behörden im Inland geht. Sollte diese Formulierung zu Problemen führen, dann hätten wir diese Probleme in den letzten Jahren bereits gehabt. Mir ist davon aber nichts bekannt, im Gegenteil: Ich glaube vielmehr, dass die Sache funktioniert.

Am geltenden Recht sollten wir also, finde ich, ohne Not nicht herumwerkeln, wenn im Raum steht, dass es allfällig zu einer Referendumsabstimmung kommen könnte. Ich sage es Ihnen noch einmal: Denken Sie an eine mögliche Referendumsabstimmung! Das Referendum kann von unterschiedlicher Seite ergriffen werden. Solche Änderungen werden dann jeweils argumentative Hypotheken sein, die wir dann erklären müssen.

Deshalb bitte ich Sie, bei Absatz 2 dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.