Lexipedia

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2001-12-12

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-12

Wortprotokoll

Die zu Artikel 90c Absatz 2 vorliegenden Anträge, also der Minderheitsantrag und der Mehrheitsantrag, sind in der Handhabung bezüglich Reduktion der Beitragssätze im System gleich ausgerichtet. Die Mehrheit und die Minderheit sehen ja vor, dass eine Reduktion erst bei der Erreichung eines maximal anzustrebenden Eigenkapitals vorzunehmen ist. Bei der Mehrheit - Herr Zuppiger hat es gesagt - sind es gut 7 Milliarden Franken. Die Minderheit geht von etwa 5 Milliarden Franken aus. Wenn Sie nun mit einbeziehen, dass hier noch ein Jahr vergehen kann, bis der Bundesrat eine Reduktion der Beitragssätze in Kraft setzt, dann kommen im Verlauf dieses Jahres noch weitere Überschüsse hinzu. Wenn Sie beispielsweise das Jahr 2000 der Arbeitslosenversicherung betrachten - also das vergangene Rechnungsjahr -, dann ist dort ein Überschuss von 3 Milliarden Franken entstanden. Es wäre also ein Kapitalkonto von 10 Milliarden Franken vorhanden, bis der Bundesrat dann gemäss Antrag der Mehrheit endlich den Satz senken müsste. Man kann immer wieder darüber diskutieren, wie hoch im Bereich der Sozialversicherungen die zu bildende Reserve nun wirklich sein muss. Bei meinem Antrag geht es aber weniger um die Frage einer sinnvollen Höhe des Eigenkapitals, sondern um die Verpflichtung, bei guter Konjunkturlage oder bei guten Konjunkturaussichten die Beiträge bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu reduzieren. Wenn ich nun in meinem Antrag bereits zu einem Zeitpunkt, in dem die Schuldenzone verlassen ist, einen ersten Schritt fordere, dann bezieht das natürlich wiederum auch den Umstand ein, dass im Verlaufe dieses Jahres, in dem der Bundesrat Zeit hat, den Satz zu senken, wieder neue Mittel dazu kommen werden. Dann wird auch der Kontostand eine gewisse Höhe aufweisen, damit die ersten Beiträge mit gutem Gewissen gesenkt werden können.

Während der Bundesrat und die Kommission auf der Schuldenseite ein schrittweises Auffangen mit Beitragserhöhungen vorgesehen haben, wird, für mich eigentlich unverständlicherweise, auf der Seite der Eigenkapitalbildung dieses schrittweise Vorgehen nicht in Betracht gezogen; die Reduktion der Lohnbeiträge findet dann also erst bei Erreichen eines maximalen Betrages statt.

Ich beantrage Ihnen hier, auch bei der Senkung der Beiträge schrittweise vorzugehen. Ein solches Vorgehen scheint mir wirtschaftspolitisch sinnvoll zu sein. Man kann mit der Senkung eines halben Lohnprozentes in einer Situation, die Aufschwung verspricht, ein positives Zeichen setzen, ohne selbstverständlich die Zielsetzung des Erreichens des Eigenkapitals zu gefährden; es braucht allenfalls etwas länger Zeit dazu. Für die Betriebe aber wäre ein solcher Schritt motivierend. Ich kann Ihnen sagen: Lohnprozente abzuliefern heisst immer auch, auf Erträge in den Betrieben zu verzichten, allenfalls auf Investitionen zu verzichten. Es dürfte auch im Interesse der Arbeitnehmer liegen, dass für sie frühzeitig ein Zeichen gesetzt wird.

Ich bitte Sie also, einer flexiblen Lösung, wie ich sie vorschlage, zu folgen und meinem Einzelantrag Ihre Zustimmung zu geben.