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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-19

Wortprotokoll

Dublin zu kritisieren ist bei gewissen Politikern sehr beliebt. Kritisiert wird auch Italien. Heute habe ich auch noch die Kritik gehört, dass die Asylsuchenden eigentlich auf sicherem Wege nach Europa einreisen würden und dass wir auch deshalb das Dublin-System in der Schweiz nicht mehr brauchen würden.

Ich sage Ihnen gerne ein paar Dinge dazu: Von Anfang Jahr bis zum 17. Juni dieses Jahres sind im Rahmen der Operation Mare Nostrum im Mittelmeer mehr als 58 000 Personen gerettet und ans italienische Festland gebracht worden. In den letzten zwei bis drei Wochen sind pro Tag tausend bis zweitausend Personen in Italien angelandet. Es kommt trotz grossem Einsatz der italienischen Marine immer wieder zu tödlichen Unfällen. Allein am letzten Wochenende kamen rund 150 Menschen durch Ertrinken ums Leben. So viel zu den sicheren Wegen, Herr Mörgeli.

Italien investiert sehr viel in diese Search and Rescue Operation, bisher rund 100 Millionen Euro. Italien investiert in Unterbringungsplätze. Aber in Italien gibt es überall erhebliche Ressourcenprobleme.

Ich sage Ihnen noch etwas zur Situation in Libyen: Von dort kommen die meisten Asylsuchenden oder Migranten über das Mittelmeer nach Europa. Die Lage in Libyen ist absolut dramatisch. Es gibt in Libyen rund 300 Detention Centres und geschlossene Flüchtlingscamps, in denen es zu schwersten Menschenrechtsverletzungen gegenüber Flüchtlingen und Migranten kommt. Das UNHCR geht mittlerweile davon aus, dass rund 100 000 Syrerinnen und Syrer sich allein in Libyen aufhalten. Rund die Hälfte der angelandeten Personen in Italien sind Syrerinnen und Syrer sowie Eritreerinnen und Eritreer.

Man kann Italien kritisieren, man kann das Dublin-System kritisieren, man kann sehr vieles kritisieren, was man aber nicht tun kann, ist, die Augen vor dieser Realität zu verschliessen. Ich hoffe zumindest, dass Sie das nicht tun.

Herr Nationalrat Walter Müller hat gefragt, was wir in Italien sagen. Wir sagen in Italien, dass wir ihnen danken und ihnen Respekt zollen für die Rettung von Zehntausenden von Menschen im Mittelmeer. Wir sagen in Italien, dass wir von ihnen erwarten, dass sie ihren Aufgaben nachkommen, dass [PAGE 1252] wir uns aber auch bewusst sind, dass Italien im Moment in einer Situation ist, die kaum mehr von einem einzigen Dublin-Staat zu bewältigen ist. Wir sagen auch, dass wir bereit sind - das habe ich in Italien schon früher gesagt -, im Rahmen des ganzen Dublin-Systems von einer Verteilung der Asylsuchenden zu sprechen; denn wenn das Dublin-System in einem Staat nicht mehr funktioniert, dann betrifft das alle Dublin-Staaten.

Wir sprechen heute über eine Weiterentwicklung der Dublin-III-Verordnung und der Eurodac-Verordnung. Der Inhalt dieser Verordnungen wurde bereits ausgeführt, deshalb werde ich es hier jetzt kurz machen. Mit der Weiterentwicklung der Dublin-III-Verordnung soll das Dublin-System effizienter gestaltet werden. Die Rechtsgarantien der betroffenen Personen werden gestärkt. Zum einen betrifft das die Verfahrensrechte, zum andern betrifft das die Regelung der Zwangsmassnahmen im Dublin-Verfahren und die Haftbedingungen. Ausserdem wird dem Kindeswohl bei der Zuständigkeitsprüfung neu verstärkt Rechnung getragen. Schliesslich wird ein Mechanismus zur Frühwarnung und Krisenbewältigung eingeführt, um zu vermeiden, dass Dublin-Staaten die Funktionalität des Dublin-Systems gefährden.

Die Eurodac-Verordnung enthält im Wesentlichen folgende Neuerungen: Es sollen zusätzliche Daten an das Zentralsystem übermittelt werden. Ausserdem werden die Datenschutzbestimmungen in Bezug auf das Eurodac-System verschärft.

Diese Neuerungen der Dublin-III- und der Eurodac-Verordnung bedingen jetzt eine Anpassung des Ausländergesetzes und des Asylgesetzes in der Schweiz. Das ist Gegenstand der heutigen Vorlage. Die Kommissionssprecher haben die entsprechenden Änderungen bereits erwähnt.

Ich möchte jetzt etwas zum Nichteintretensantrag der Minderheit Mörgeli sagen: Was würde geschehen, wenn Sie auf die Vorlage nicht eintreten und damit die vorliegenden Weiterentwicklungen nicht übernehmen? Herr Nationalrat Mörgeli hat gesagt, dass wir mit dem Dublin-System die Weiterentwicklungen automatisch übernehmen müssten. Das ist falsch. Wir können selber entscheiden, ob wir die Weiterentwicklungen übernehmen und ins nationale Recht überführen - sonst wären Sie heute nicht hier und würden diese Beratung durchführen! Was wir aber wissen müssen, ist, dass es Folgen für uns haben wird, wenn wir die Weiterentwicklungen nicht übernehmen. Die Folgen sind relativ simpel: Dann würde nämlich bei Dublin das Ausserkraftsetzungsverfahren einsetzen, das Dublin-System würde abgeschlossen, und die Schweiz wäre aus dem Dublin-System draussen.

Ich muss Ihnen sagen: Ich bin schon sehr erstaunt, wenn man sich vorstellen kann, wir würden uns aus dem Dublin-System einfach verabschieden und die Folgen dann einfach so in Kauf nehmen! Und ich bin noch mehr erstaunt, weil man weiss, dass wir, wenn wir bei Dublin nicht mehr dabei sind, automatisch auch bei Schengen nicht mehr dabei sind: Dann ist es auch mit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit unserer Polizeien vorbei; dann ist es vorbei mit dem Zugriff auf die Datenbanken, die uns genau für die Einbruchsituationen, die geschildert wurden, die entsprechenden Informationen geben. Dann ist es vorbei mit dem gemeinsamen Visum; dann ist es vorbei für unseren Tourismus, der davon profitiert, dass man für die Einreise in die Schweiz nicht immer noch ein besonderes Visum beantragen muss. Daneben gäbe es noch viele andere Folgen. Ich muss Ihnen sagen: Ich bin schon erstaunt, mit welcher Nonchalance man hier einfach einen Nichteintretensantrag stellt, vermutlich in der Gewissheit, dass die anderen das dann schon regeln, dass sie diese Weiterentwicklung schon annehmen und man sich weiter darauf konzentrieren kann, das Dublin-System zu kritisieren.

Ich erlaube mir, auch noch gleich auf die Minderheitsanträge einzugehen, die in der Detailberatung behandelt werden; dann muss ich mich nachher nicht mehr zu Wort melden.

Die Minderheitsanträge betreffen folgende Themengebiete: Die Minderheit Naef beantragt, dass einer Beschwerde automatisch aufschiebende Wirkung verliehen werden soll; die Minderheit Mörgeli wünscht die Beibehaltung der objektivierten 30-tägigen Dublin-Ausschaffungshaft; die Minderheit John-Calame beantragt die Streichung der vorgeschlagenen neuen Dublin-Haft wegen unkooperativen Verhaltens; schliesslich verlangt die Minderheit Naef noch, dass die Rechtmässigkeit und die Angemessenheit der Dublin-Haft spätestens nach 96 Stunden durch eine richterliche Behörde im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zu überprüfen seien.

Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung sämtlicher Minderheitsanträge. Einerseits gehen die Minderheitsanträge weiter als die heute bereits geltende Praxis, die sich bewährt hat. Hier besteht kein Grund, von der heutigen Praxis abzuweichen. Das betrifft z. B. die Frage der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden sowie die Haftüberprüfung bei einer Dublin-Haft.

Hinsichtlich der Minderheit Mörgeli sieht die neue Dublin-III-Verordnung keine Möglichkeit vor, eine objektivierte Haft im Dublin-Bereich anzuordnen: Hier verfügt die Schweiz über keinen Handlungsspielraum.

Schliesslich wird empfohlen, auch den Minderheitsantrag John-Calame abzulehnen: Die vorgeschlagene Haft wegen unkooperativen Verhaltens ist notwendig, um einen effizienten Vollzug des Dublin-Wegweisungsentscheids zu gewährleisten; zudem entspricht die Schaffung einer solchen Haft einem grossen Anliegen der Kantone.

Abschliessend halte ich fest, dass das Dublin-System für die Schweiz viele Vorteile hat. Das Dublin-System hat auch Vorteile für die Asylsuchenden; ich muss das auch einmal betonen. Sie haben damit die Gewähr, dass sie in einem Staat ein Dublin-Verfahren durchführen können, das rechtsstaatlichen Vorgaben gerecht wird. In der Dublin-Zusammenarbeit läuft nicht immer alles reibungslos, aber wenn Sie sich an das erinnern, was ich Ihnen eingangs gesagt habe, dann muss man, glaube ich, wenn man den gesunden Menschenverstand walten lässt, auch ein gewisses Verständnis dafür haben. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Weiterentwicklung auch verschiedene Verbesserungen bringt.

Ich danke Ihnen, wenn Sie auf die Vorlage eintreten und die Minderheitsanträge ablehnen.