Minder Thomas · Ständerat · 2015-03-10
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-10
Wortprotokoll
Ich spreche zum Postulat. Erlauben Sie mir, den Fokus auf einen sehr wichtigen Punkt zu lenken, welcher in der jetzigen Weiterentwicklung der Armee noch nicht zufriedenstellend abgedeckt ist: Es ist jener der hybriden, unterschwelligen Bedrohungen.
Am Anfang jeder sicherheitspolitischen Lagebeurteilung und Neupositionierung, also der Weiterentwicklung der Armee, muss mit einer Analyse die kurz-, mittel- und langfristige Bedrohung evaluiert werden. Raison d'être der Armee ist die Verteidigung und die Kriegsverhinderung ab Grenze, das stimmt. Aber die Raison d'être einer Neuausrichtung der Armee ist auch die saubere und zukunftsgerichtete Analyse der Bedrohung von heute und morgen. Nach Aussagen in der Kommission erkennen die Experten für die nächsten zwanzig Jahre keine militärische Bedrohung für die Schweiz. Im Lagebericht des Nachrichtendienstes des Bundes vom letzten Jahr figurieren die hybriden Bedrohungen wie Terrorismus, Dschihadismus, IS, Al Kaida, PKK oder Cyberkriminalität im Zentrum der Gefahrenkarte. Diese Lagebeurteilung war also richtig, wenn man die Anschläge in Paris anschaut. Umso erstaunlicher ist und war es, dass der Bundesrat im Sommer 2014 die Aufhebung des Verbotes der Al-Kaida- und IS-Organisationen beschlossen hat, um dieses Verbot nur zwei Monate später im Dringlichkeitsverfahren dem Parlament in einem Gesetz zur Überprüfung vorzuschlagen.
Dieser Fehlentscheid des Bundesrates trotz richtiger Lagebeurteilung des Nachrichtendienstes ist bemerkenswert. Die hybriden Bedrohungen nicht in die Weiterentwicklung der Armee zu integrieren wäre ein weiterer schwerwiegender Fehlentscheid. Der Gesamtbundesrat und Sie, Herr Bundesrat Maurer, als VBS-Vorsteher, aber auch wir Parlamentarier müssen uns bewusst sein, wo und wem wir die Verantwortung für die hybriden Bedrohungen übertragen. In der SiK meinten der Chef der Armee und Sie, Herr Bundesrat, dies sei nicht Aufgabe der Armee.
Symptomatisch hierfür steht auch der Bericht der Task-Force Tetra vom 26. Februar 2015 zum Thema "Bekämpfung von dschihadistisch motiviertem Terrorismus in der Schweiz mit Schwerpunkt auf dschihadistisch motivierten Reisenden. Aktuelle Lage und Massnahmenkatalog". Dieser Bericht wurde vom Bundesamt für Polizei, vom Nachrichtendienst des Bundes, von der Bundesanwaltschaft, von der Abteilung Sicherheitspolitik des EDA, vom Grenzwachtkorps, vom Staatssekretariat für Migration und von der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz erarbeitet. Das VBS stand abseits. Zu meinen, die Herren Seiler und Lauber und ihre Mitarbeiter seien dafür alleine verantwortlich, ist meines Erachtens falsch. Oder zu glauben, mit der Revision des Nachrichtendienstgesetzes und des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sei es für die Bekämpfung des Terrorismus und Cyberkriminalität getan, wäre sogar grobfahrlässig.
Die Frage bleibt, sie ist zentral: Wer ist hauptverantwortlich für die Bekämpfung der terroristischen und hybriden Bedrohung in der Schweiz? Ist es eher der Chef der Armee, oder sind es die Herren Seiler und Lauber? Es gibt eine ganz plausible und einfache Antwort auf die Frage, warum die hybriden und terroristischen Bedrohungen zur Aufgabe der Armee und nicht in die Verantwortung der Kantone, des Nachrichtendienstes oder der Bundesanwaltschaft gehören: Terrorismus und Cyberkriminalität sind weltweite, globale, weltumspannende Probleme und können daher nicht föderalistisch gelöst werden - im Gegenteil, sie müssen sogar international und global angegangen werden. Die Aufgabe des Nachrichtendienstes ist es, wie es der Name sagt, Nachrichten zu beschaffen. Die Aufgabe der Bundesanwaltschaft ist es, die strafbaren Handlungen zu verfolgen und zur Anklage zu bringen. Die Aufgabe der Armee jedoch, und um [PAGE 129] diese geht es hier und jetzt, ist es, für die Sicherheit der Bevölkerung und der Volkswirtschaft unseres ganzen Landes zu sorgen.
Bundesrat Burkhalter war Mitte Februar auf Einladung der USA in Washington, um nach Lösungen zu suchen, wie junge Menschen davon abgehalten werden können, sich terroristischen Gruppierungen und Netzwerken wie IS und Al Kaida anzuschliessen.
Ich danke Herrn Burkhalter, dass er sich dieses Themas in prominenter Position und ganz persönlich angenommen hat. Das zeigt eindrücklich, dass es mit einem neuen Nachrichtendienstgesetz nicht getan ist.
Lauberhornpisten präparieren, "Tour de Suisse"-Streckenabsperrungen vornehmen und beim Eidgenössischen Schwingfest helfen, die Bänke aufzustellen, ist wahrlich nicht die Raison d'être der Armee; da sind wir uns alle einig. Die Weiterentwicklung der Armee ist ein Marschhalt, ein Innehalten, um die Situation, die Bedrohung, die Parameter zur Sicherheit unseres Landes neu zu beurteilen und gegebenenfalls neu zu justieren. Vielleicht haben wir einfach nicht den Mut gehabt, die Armee von diesen Sportanlässen zu befreien, denn diese Aufgaben haben nichts mit der Sicherheit unserer Bevölkerung zu tun.
Diesen Marschhalt sollten wir nutzen, um zu erkennen, dass die Bekämpfung der terroristischen Bedrohungen in die Oberverantwortung der Armee gehört - ich sage dies auch mit dem Wink an den Zweitrat, an den Nationalrat, diese Verantwortung zu verankern. Irgendein Departement muss sich für die Bekämpfung des Terrorismus in der Schweiz verantwortlich zeigen. Für mich ist das klar die Armee als Garantin für die Sicherheit unseres Landes. Der Nachrichtendienst ist lediglich Mittel zum Zweck, um die Sicherheit zu erreichen; ich habe es erwähnt. Oberverantwortlich sollte aber der Armeechef sein.
Daher bitte ich um Annahme des einstimmig verabschiedeten Kommissionspostulates.