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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-03-10

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-03-10

Wortprotokoll

Das ist tatsächlich ein Punkt dieses Kompromisses, der schwierig ist. Herr Ständerat Theiler hat es auf den Punkt gebracht: Das ist in der Umsetzung nicht so klar. Es geht hier primär um die Umnutzung. Umnutzung - das ist das Stichwort.

Sie können einen alten, unrentablen Hotelbetrieb umnutzen, indem Sie das Hotelgebäude ganz zu Erstwohnungen machen; das ist völlig unproblematisch. Sie können ihn, wie Sie vorgelesen haben, zu 50 Prozent zu Erstwohnungen und zu 50 Prozent zu Zweitwohnungen machen; das ist auch völlig unproblematisch. Sie können darin 50 Prozent Zweitwohnungen, Gewerbe machen; auch das ist völlig unproblematisch. Das ist der Kern des Kompromisses, diese Umnutzung.

Jetzt zum Spezialfall: Wenn man ein Hotel gänzlich abreissen und wieder aufbauen will, geht es eben um viel mehr als nur um eine Umnutzung. Sonst könnte man jetzt jedes Hotel einfach abreissen und neue Zweitwohnungen bauen, auch wenn eine Gemeinde über den 20 Prozent Zweitwohnungsanteil liegt. Das geht eben nicht. Wir haben die Regel - auch nachher dann, bei den bestehenden Wohnungen -, dass da die Kubatur zählt und dass man innerhalb der Kubatur des bestehenden Gebäudes bleiben muss. Das heisst, man baut wieder entsprechend auf, und man hat dann wieder die Umnutzungsmöglichkeit: 50 Prozent Erstwohnungen, 50 Prozent Zweitwohnungen oder aber nur Erstwohnungen oder Gewerbe und Zweitwohnungen - das bleibt alles frei. Man kann die Umnutzung aber nicht quasi umgehen und sagen, dass man einfach neu und nur noch Zweitwohnungen baue. Das würde eben nicht gehen; das ist die juristisch korrekte Auslegung. Meines Wissens war das auch nicht Teil der Diskussionen mit der Initiantin, sondern vor allem die Umnutzung, wie sie dargelegt wurde und wie Sie das auch in der Erklärung als Antwort bekommen haben.