Hess Hans · Ständerat · 2015-03-10
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-10
Wortprotokoll
Der Kommissionspräsident und Berichterstatter hat bereits darauf hingewiesen, dass sich unsere SiK eingehend mit der Vorlage des Bundesrates befasst hat. Die SiK ist dem Entwurf des Bundesrates weitgehend gefolgt, sie hat aber auch einige Verbesserungen zur Stärkung der Armee vorgenommen. Die Fehler und Mängel der Armee XXI und des Entwicklungsschrittes 2008-2011 - das erlaube ich mir hier zu sagen - werden mit der Weiterentwicklung der Armee weitestgehend ausgemerzt. So wird die Bereitschaft erhöht: mit einem abgestuften Bereitschaftssystem, mit Milizformationen mit erhöhter Bereitschaft und mit der Wiedereinführung eines Mobilmachungssystems. Weiter wird die Kaderausbildung verbessert, indem künftige Kader wieder eine gesamte Rekrutenschule absolvieren und der letzte Dienstgrad innerhalb einer vollständigen praktischen Dienstleistung abverdient werden muss. Zudem soll die Armee wieder vollständig mit der persönlichen Ausrüstung und mit dem Korpsmaterial ausgerüstet werden. Schliesslich wird die Armee - das scheint mir sehr wichtig zu sein - regional verankert, indem die Territorialdivisionen mit Infanterie-, Genie- und Rettungsbataillonen verstärkt werden.
Die Kommission steht zu den Vorgaben des Parlamentes, das einen Sollbestand von 100 000 Armeeangehörigen festgelegt hat - wobei die Zahl der Durchdiener höchstens 15 Prozent eines Rekrutierungsjahrgangs betragen darf - und einen jährlichen Ausgabenplafonds von 5 Milliarden Franken eingehalten sehen will. Diese Vorgaben hat das Parlament nach langem Hin und Her schliesslich im Bundesbeschluss zum Armeebericht 2010 vom 29. September 2011 festgeschrieben. Wir werden darauf zurückkommen, wenn Kollega Peter Föhn seinen Antrag auf einen Sollbestand von 140 000 Angehörigen der Armee begründen wird.
Die SiK-SR hat die Vorlage des Bundesrates in folgenden Punkten verbessert: Jüngere Milizangehörige, die sich für eine Weiterausbildung eignen, sollen eine Ausbildungsgutschrift erhalten; die Mannschaft soll fünf dreiwöchige Wiederholungskurse leisten; Durchdiener, die ihre Ausbildungsdienstpflicht erfüllt haben, bleiben während vier Jahren in der Armee eingeteilt; der Waffeneinsatz gegen Luftfahrzeuge wird detailliert geregelt - ich verweise auf Artikel 92a des Militärgesetzes -; die Armeeorganisation soll weiterhin von der Bundesversammlung geregelt werden, darauf hat der Kommissionspräsident auch bereits hingewiesen.
In folgenden Punkten besteht meiner Meinung nach noch Änderungsbedarf: Die Ombudsstelle ist in einer Armee nicht notwendig, ja gar ein Fremdkörper und ist deshalb zu [PAGE 118] streichen. Ich werde das dann noch bei der Detailberatung ausführen. Die Ausserdienststellung oder Liquidation von Rüstungsgütern, deren Beschaffung die Bundesversammlung beschlossen hat, soll der Bundesrat der Bundesversammlung mit einer Botschaft beantragen. Diese Pflicht soll nicht auf Kampfflugzeuge beschränkt werden.
Die Gliederung der Armee entspricht nicht meinen Vorstellungen, das sage ich hier ganz offen. Meiner Meinung nach überzeugt das Modell "Chef der Armee" nicht: Ein Friedensgeneral wirkt in einer Demokratie fremd. In Friedenszeiten ist der Chef VBS der Chef der Armee, in Kriegszeiten führt der General die Armee. Eine Armeegliederung mit flachen Strukturen garantiert dem Chef VBS mehr direkte Einflussmöglichkeiten. Es geht auch hier um das Primat der Politik. Ich war aber mit meiner Meinung in der Kommission auf aussichtslosem Posten, weshalb ich darauf verzichtet habe, einen Minderheitsantrag zu stellen. Ich setze aber, das sage ich hier, alle Hoffnung darauf, dass der Zweitrat in diesem Bereich noch alle nötigen Korrekturen vornehmen wird.
Zwei Anträge zur Verbesserung der Armeeorganisation habe ich dennoch eingereicht. Die Logistikbasis der Armee und die Führungsunterstützungsbasis sollen unter ein Kommando, das Unterstützungskommando, gestellt werden, und das Kommando Spezialkräfte soll dem Kommando Operationen und nicht dem Heer unterstellt werden. Ich werde diese Anträge dann bei den entsprechenden Bestimmungen begründen.
Ohne auf Eigenlob machen zu wollen, darf ich feststellen, dass insgesamt in der vorberatenden Kommission, auch dank der vorzüglichen Leistung des Präsidenten Alex Kuprecht, gute Arbeit geleistet wurde. Ich danke dem Präsidenten für die speditive und sachkundige Verhandlungsführung in der alles andere als einfachen Materie.
Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.