preparatory:AB 177271
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-03-21
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Sie hat drei Korrekturen angebracht, Herr Bischof hat sie eben erwähnt, nämlich die Konsortiumsfälle, die Beweislastführung und die Beweislosigkeitskonsequenz sowie die Bagatellfälle.
Wir reden über Artikel 5, wir reden über harte Abreden. Harte Abreden sind volkswirtschaftlich besonders schädlich. Es geht um die Preisabsprachen, um die Mengenabsprachen, um die Gebietsabsprachen horizontal, um die Mindest- und Festpreise und um die Gebietsabschottung vertikal. Das mag bekannt sein.
Es gibt weitere Abreden, die den Wettbewerb zwar tatsächlich auch beeinträchtigen können, die aber vor allem auch volkswirtschaftlich sinnvoll sein können. Ich zähle Ihnen ein paar dieser Abreden auf: Forschungs- und Entwicklungskooperation, gemeinsame Vertriebsorganisationen, gemeinsame Ausbildungsangebote, gemeinsame Prüfzentren zur Qualitätssicherung, der Maschinenring, dann auch Einkaufskooperationen, diese allerdings mit einer gewissen Einschränkung. Wenn sich Migros und Coop als Einkaufsgenossenschaft zusammentun würden, wäre das wohl wettbewerblich nicht ganz unproblematisch. Auf die Arbeitsgemeinschaften komme ich gleich zu sprechen.
Wir reden also über harte Kartelle. Die heutige Regelung in Artikel 5 ist unbefriedigend. Sie führt zu einem sehr langwierigen Prozess, zu einem Prozess, der während längerer Zeit die Betroffenen in Unsicherheit lässt, also in der Konsequenz eine Rechtsunsicherheit zur Folge hat. Da wollen wir eine Korrektur anbringen.
Sie haben es gehört: Das heutige Verfahren ist vierstufig. Die Weko muss zuerst einmal den Nachweis der Abrede erbringen. Dann geht es um die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung der Wettbewerbsbeseitigung; da sind die Weko und die betroffenen Unternehmen, also beide, gefordert. Der dritte Punkt ist der Nachweis der Erheblichkeit; das ist eine Angelegenheit der Weko. Dann geht es in der vierten Stufe um die Effizienzeinrede, wiederum die Weko zusammen mit dem Unternehmen. In diesem vierstufigen, langwierigen und aufwendigen Verfahren sind, wie Sie schon gehört haben, vor allem der Vermutungstatbestand, aber auch der Erheblichkeitsnachweis im Einzelfall äusserst aufwendig und in der Regel auch nicht zielführend. [PAGE 337]
Deshalb schlägt der Bundesrat vor, zu einem zweistufigen System zu wechseln, das heisst, es ist noch der Nachweis der Abrede durch die Weko zu erbringen, und dann ist direkt und sofort die Effizienzeinrede durch die Weko und die betroffenen Unternehmungen zu bearbeiten. Es soll also auf die Vermutung der Wettbewerbsbeseitigung und auf den Nachweis der Erheblichkeit im Einzelfall verzichtet werden. Wenn nur die Vermutung gestrichen würde, der Nachweis der Erheblichkeit aber bliebe, wäre das meiner Ansicht nach eine Verharmlosung harter Abreden. Es wäre quasi eine Einladung, Kartelle zu bilden; es wäre also mit Sicherheit ein Rückschritt. Deshalb bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen, nicht der Minderheit.
Wie gesagt will ich mich noch zu den Arbeitsgemeinschaften äussern. Artikel 5 umfasst Abreden von Unternehmen, die miteinander im Wettbewerb stehen oder in Wettbewerb treten könnten. Arbeitsgemeinschaften zwischen Firmen aus unterschiedlichen Sparten fallen nicht unter Artikel 5. Wenn also ein Maurer und ein Zimmermann gemeinsam ein Angebot machen, ist das zulässig. Arbeitsgemeinschaften zwischen Firmen aus ein und demselben Wirtschaftszweig sind etwas heikler; sie sind zulässig, wenn erst durch das Zusammengehen der Firmen die Möglichkeit geschaffen wird, ein Angebot einzubringen. Es ist heute schon einmal gesagt worden: Damit kommt ein zusätzlicher Anbieter, und der Wettbewerb wird zusätzlich stimuliert. Unzulässig ist es, wenn drei führende Unternehmungen auf einem bestimmten Platz ein Konsortium bilden, obwohl jede einzelne Unternehmung für sich in der Lage wäre, ein Angebot abzugeben. Arbeitsgemeinschaften sind also nicht a priori kartellverdächtig. Selbstverständlich wird auch mit dem neuen Recht sehr sorgfältig und differenziert vorgegangen werden.
Noch ein Wort zur Beweislastverteilung: Ich betone das Wort "Verteilung"; der Begriff "Beweislastumkehr", der wider besseres Wissen kolportiert wird, ist nämlich meiner Ansicht nach falsch. Wir reden von einer Beweislastverteilung. Ihre WAK hat diesbezüglich gute Arbeit geleistet, sie hat den bundesrätlichen Entwurf geklärt. Die betroffenen Unternehmen müssen ihre Effizienzgründe nennen; das kann sonst niemand. Die Behörde trägt die Beurteilungselemente ausserhalb der Reichweite der Unternehmen zusammen. Das ist heute so und bleibt so; es gibt keine Veränderung gegenüber heute. Mit anderen Worten: Die Untersuchungsmaxime gilt weiterhin.
Wenn die gesamtwirtschaftliche Effizienz der Abrede nicht überzeugend dargelegt werden kann, bleibt die Abrede verboten. Die Folgen der Beweislosigkeit tragen die Unternehmen. Mit anderen Worten: Wir kreieren keine Zusatzbelastungen für die KMU. Der Antrag der Mehrheit ist KMU-freundlich. Es geht letztlich darum, auf dem effizientesten Weg Rechtssicherheit herzustellen.
Damit komme ich noch zum Widerspruchsverfahren. Dieses wird verbessert; ich habe das heute Morgen schon einmal gesagt. Der Bundesrat schlägt ein pragmatisches, quasi partnerschaftliches Modell vor: Die Unternehmen melden ihr geplantes Vorhaben. In einer Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörde wird festgestellt, was die Wirkung auf dem Markt wirklich ist. Dann wird entschieden. Wenn festgestellt wird, dass es überwiegend Effizienzvorteile gibt, dann ist die Zusammenarbeit gestattet. Wird festgestellt, dass überwiegend der Wettbewerb behindert wird, dann wird die Abrede eingestellt. Wenn die Unternehmen dann das Verhalten nicht einstellen, werden sie sanktioniert. Es ist wirklich ein partnerschaftliches, vernünftiges und in der Praxis zu erprobendes neues Konzept.
Fazit: Die Revision von Artikel 5 gemäss der Mehrheit Ihrer Kommission ist ein Fortschritt. Es ist auch ein Schritt zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz. Das umliegende Ausland kennt diese Art Teilkartellverbote. Es geht um Effizienz. Es wurde gefragt, welche Effizienz denn gemeint sei: Herr Ständerat Stadler, selbstverständlich zuerst die volkswirtschaftliche Effizienz. Diese schliesst auch die betriebswirtschaftliche Effizienz ein, und es geht vor allem auch um die Prozesseffizienz. Es geht um die Rechtssicherheit, die hergestellt wird, und es geht darum, jetzt keine falschen Zeichen zu setzen und auch keinen Rückschritt zu machen.
Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.