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AB 177297

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-03-21

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat soeben die Begründung abgegeben, die auch die Begründung der Verwaltung und des Bundesrates ist. Es gehören nur Bestimmungen in den Ingress, welche die Kompetenz des Bundes zum Erlass dieses Gesetzes begründen. Das Kartellgesetz stützt sich in erster Linie auf Artikel 96 Absatz 1 der Verfassung. Und es wurde eben auch gesagt: Der Verweis auf Artikel 27 Absatz 1 ist heikel. Denn nach einhelliger Auffassung der Rechtsprechung und der Lehre erteilen Grundrechte dem Bund gerade keine Kompetenz, weiter gehend zu legiferieren. Von daher gesehen ist es besser, nur die Verfassungsartikel anzuführen, die eine Kompetenz des Bundesgesetzgebers auch wirklich begründen.

Deshalb empfehlen wir Ihnen, auf die Erwähnung von Artikel 27 Absatz 1 zu verzichten.

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