Humbel Ruth · Nationalrat · 2012-09-26
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-26
Wortprotokoll
Die Einigungskonferenz hat heute Morgen mit 16 zu 10 Stimmen beschlossen, bei der Fassung des Nationalrates zu bleiben und die Ausgabenbremse zu lösen. Ich möchte nochmals betonen, was die Ausgabenbremse in diesem Zusammenhang bedeutet. Es geht nicht um mehr Geld, sondern es geht einzig und allein darum, dass die rund 9 Millionen Franken, die das Bundesamt für Gesundheit heute für Präventionsprogramme zur Verfügung hat, in einen gemeinsamen Topf der Prävention gehen. Dieser soll zukünftig gespiesen werden durch den Krankenkassenbeitrag der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz, durch den Tabakpräventionsfonds und eben durch diese rund 9 Millionen Franken des BAG. Es geht also nicht um mehr Geld. Weil aber die 9 Millionen Franken künftig in die Stiftung für Gesundheitsförderung fliessen und weil es eine wiederkehrende Ausgabe ist, braucht es diesen Entscheid über die Ausgabenbremse.
Nochmals zum Gesetz: Wir haben jetzt von Herrn Bortoluzzi gehört, dass hier eine Salamitaktik angewendet werde. Ich möchte dieser Aussage klar widersprechen. Wir hatten Forderungen der Wirtschaft für eine vernünftige Präventionspolitik, und wir haben diese Forderungen der Wirtschaft erfüllt. Es geht also nicht um eine Salamitaktik, sondern es geht einzig darum, diese Interessen ernst zu nehmen, aufzunehmen und umzusetzen. Ich möchte Ihnen die einzelnen Punkte in Erinnerung rufen: Es ist erstens der Verzicht auf ein Präventionsinstitut; es ist zweitens der Einbezug der Wirtschaft durch eine Vertretung im verkleinerten leitenden Organ der neupositionierten Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz; es ist drittens die Begrenzung der Mittel aus dem Präventionszuschlag auf 0,075 Prozent statt der geforderten 0,125 Prämienprozente; es ist viertens die Einschränkung des Gesundheitsbegriffs auf die Definition gemäss dem Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsgesetzes; es ist fünftens der Verzicht auf eine Gesundheitsfolgenabschätzung; es ist sechstens die Wirkungsevaluation von Präventionsprogrammen.
Trotz des Wegfalls von bedeutenden Elementen bleibt die zentrale Zielsetzung des Gesetzes erhalten. Diese liegt in einer Verbesserung der Koordination und Steuerung von Prävention und Gesundheitsförderungsmassnahmen sowie in einem effizienteren Einsatz der Mittel. Es gibt weder mehr Geld, noch geht es um Bevormundung oder Bürokratie, wie es böswillig kolportiert wird.
Seit fünfzig Jahren haben wir das Bundesgesetz über Bundesbeiträge an die Bekämpfung der rheumatischen Krankheiten. Rheuma war damals, vor fünfzig Jahren, die Volkskrankheit. Heute gibt es deren viele. Im letzten Jahr haben beide Räte praktisch einstimmig Motionen angenommen, welche vom Bundesrat eine Strategie von Prävention, Therapie und Forschung zur Bekämpfung von Demenz und Krebs verlangen. Statt für jedes Krankheitsbild eine Bundesstrategie zu fordern, können wir den effizienten Weg wählen und mit dem Präventionsgesetz die Grundlage schaffen, damit der Bund zusammen mit den Kantonen Gesundheitsziele setzen und gegen die zunehmenden Volkskrankheiten wie Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Probleme, Demenz usw. eine Strategie entwickeln kann. Nur so können wir eine kohärente Gesundheitspolitik betreiben und einen Beitrag zur Dämpfung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen leisten.
Ich bitte Sie, der klaren Mehrheit der Einigungskonferenz zu folgen, welche mit 16 zu 10 Stimmen entschieden hat, die Fassung des Nationalrates, die Lösung der Ausgabenbremse, zu genehmigen.