Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-06-16
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-06-16
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, beide Kürzungen vorzunehmen, sowohl im Bereich der AHV/IV als auch beim Kulturgüterschutz. Es wurde gesagt, wir hätten fest abgemacht, die Schuldzinsen der IV gegenüber der AHV bei 2 Prozent zu belassen. Dem ist nicht so. Man hat eine marktkonforme Verzinsung abgemacht, und die belief sich zum damaligen Zeitpunkt auf 2 Prozent. Mit der Regelung, wie wir sie vorsehen, wird man der AHV - selbst wenn man die Kürzung vornimmt - 1,56 Milliarden Franken zur Verfügung stellen anstatt, wie es mit der vorhergehenden Regelung der Fall gewesen wäre, 128 Millionen Franken. Man kann also nicht sagen, man verfahre mit der AHV nicht korrekt, sondern man hat schon viel mehr bezahlt als das, was nach alter Regelung überhaupt der Fall gewesen wäre. Man spart nicht auf Kosten der AHV. Der Sozialversicherungsbereich, der sich auf 22 Milliarden Franken beläuft, müsste damit 100 Millionen Franken an das KAP beitragen. Das ist mehr als gerechtfertigt.
Jetzt komme ich zum Kulturgüterschutz. Ich staune, wenn ich höre, dass die Sicherstellungsdokumentation und die maximal 20 Prozent, die der Bund daran bezahlt, ausschlaggebend sein sollen für unseren Kulturgüterschutz. Der Bund ist tatsächlich sehr stark involviert im Kulturgüterschutz, nicht nur bei der Sicherstellungsdokumentation. Das hier ist eine Bagatellsubvention, wenn man es vergleicht mit allen anderen Dingen, die der Bund in diesem Bereich tut. Ich staune wirklich, wenn ich höre, wie man die Fakten - ich sage es so - verdrehen kann. Der Bund leistet sehr viel bei der Erstellung, Erneuerung und Ausrüstung von Kulturschutzräumen. Er führt den Fachdienst Kulturgüterschutz, er trägt bei zur Ausbildung des Personals. Bitte beachten Sie das also auch, und verzichten Sie auf diese Bagatellsubvention.