preparatory:AB 177574
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-06-16
Wortprotokoll
Hier geht es um die Verlängerung der Einsätze der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden. Grundsätzlich ist es so, dass Personen, die auf Konsulaten und Botschaften arbeiten, völkerrechtlich geschützt sind und dass der Bund dafür verantwortlich ist. Solche Personen befinden sich im internationalen Genf, in Bern mit den Botschaften, in Zürich mit verschiedenen Konsulaten.
Begonnen hat die Übung damit, dass wir Hunderte von WK-Soldaten vor die Botschaften stellten, die diese dann bewachten. Diesen Einsatz haben wir im Laufe der Jahre abgebaut und die WK-Soldaten durch Durchdiener und Polizei ersetzt. Aktuell bewachen insgesamt noch höchstens 80 Angehörige der Armee die Botschaften oder begleiten Flüge. Die Zahl soll Anfang 2017 auf 44 gesenkt werden. Wir sind im laufenden Prozess des Abbaus also von einigen Hundert Armeeangehörigen ausgegangen und jetzt bei 80 angekommen.
Sie haben bei der letzten Botschaft gewünscht, es sei das Wort "letztmals" einzufügen. Ich habe mich dagegen gewehrt, weil es eigentlich schon das letzte Mal absehbar war, dass diese Vorgabe vielleicht nicht eingehalten werden kann. Polizisten wachsen ja nicht auf Bäumen, sondern müssen rekrutiert werden. Sie werden drei Jahre lang ausgebildet und können dann eingesetzt werden. Es war schon vor drei Jahren absehbar, dass vor allem Genf Probleme haben könnte, dieses Ziel zu erreichen. Das ist jetzt tatsächlich eingetreten. Wir beantragen Ihnen daher, als Übergangslösung - diesmal können wir sagen: zum letzten Mal - noch einmal 80 Stellen zu bewilligen. Wir werden sie bis 2017 auf 44 Stellen abbauen.
In Zukunft werden wir die Möglichkeit haben, im Militärgesetz eine minimale Zahl von Angehörigen der Armee für die Schulung in der Zusammenarbeit mit den zivilen Polizeien vor Ort zur Verfügung zu stellen. Es ist für die Armee, aber auch für die Polizei wichtig, dass dieser Kontakt nicht ganz verlorengeht, dass man weiss, was der andere macht, damit man notfalls die Zahl der Kräfte rasch erhöhen könnte. Wir haben gar keine andere Möglichkeit, wenn ich das so sagen darf.
Weil es eine Aufgabe des Bundes ist, bezahlen wir die Arbeit der Polizeikorps der Kantone in diesem Bereich zu 90 Prozent. Anders gesagt: Aus dem Budget des VBS fliessen über 37 Millionen Franken an die Kantone zur Abgeltung von Leistungen der Polizei. Zu diesen 37 Millionen Franken kommen sozusagen noch Naturalien - maximal 80 Leute, die wir einsetzen, und deren Bestand wir weiter reduzieren. Damit kommt auch zum Ausdruck: Es ist eine völkerrechtliche Aufgabe und damit eine Aufgabe des Bundes. Weil wir keine eigene Bundespolizei haben, bezahlen wir die Polizeien der Kantone; wir ergänzen sie um 80 Manpower, um maximal 80 Angehörige der Armee, und wir bauen die Zahl weiter ab.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Es ist insbesondere für Genf wichtig, aber auch für Bern, dass der Schutz der Botschaften und des Personals gewährleistet werden kann. Es gehört zum Verständnis unseres Landes, dass wir für die Sicherheit dieser Personen sorgen. Mit der Lösung, die wir mit den Kantonen ausgearbeitet haben, können wir das gewährleisten.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und den Minderheitsantrag abzulehnen. Er verlangt etwas, was wir uns als Land nicht leisten können.