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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2014-12-08

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-08

Wortprotokoll

Wir beraten hier ein Gesetz, bei dem ich und auch meine Fraktion nicht überzeugt sind, ob das dann auch tatsächlich funktioniert. Ich rufe Ihnen in Erinnerung, dass wir hier eine Branchenlösung anstreben, und es liegt nachher allein in der Verantwortung dieser Kleinkreditinstitute, dass sie Ordnung in den Stall bekommen.

Ich komme nun zu Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe f: Hier stellt sich einfach die Frage, wie weit wir gehen wollen. Wollen wir tatsächlich klassische Abzahlungsgeschäfte, die höchstens auf drei Monate befristet sind oder nicht mehr als vier Raten innert höchstens zwölf Monaten beinhalten, auch in dieses Gesetz aufnehmen? Wir sind der Meinung, dass wir das nicht tun sollten, denn es handelt sich hier vielfach um Abzahlungsgeschäfte zwischen zwei Vertragspartnern. Wenn ich zum Beispiel eine Kuh nicht bezahlen kann, mache ich ein Abzahlungsgeschäft mit dem Viehhändler und zahle es in drei Monaten ab. Und das sollte eigentlich nach wie vor nicht in dieses klassische Kleinkreditgeschäft hineinkommen. Deshalb bitten wir Sie, hier der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission zuzustimmen.

Ich nehme noch kurz Stellung zum Antrag Bulliard: Frau Bulliard will, dass der Bundesrat eigentlich keine Kompetenz für eine Regelung erhält, wenn die Branche keine Lösung findet oder nur eine unbefriedigende Lösung präsentieren kann - dies wegen ihrer Mitglieder oder derjenigen Institute, die nicht Mitglied, aber dann der Allgemeinverbindlichkeit unterstellt sind. Die Branche will, dass hier der Bundesrat das letzte Wort hat, damit die Branche auch einen entsprechenden Druck ausüben kann.

Ich persönlich bin der Meinung, dass wir hier diesen Einzelantrag Bulliard ablehnen sollten. Es gibt sicher in unserer Fraktion einige, die generell dem Bundesrat nicht zu viel Macht geben wollen und deshalb den Einzelantrag Bulliard unterstützen werden.

Zu guter Letzt spreche ich auch noch zu Artikel 36b, zu den Strafbestimmungen. Hier unterstützt die SVP-Fraktion die Minderheit, nach welcher eben nur vorsätzliches Vergehen bestraft werden soll und keine Differenzierung stattfinden soll zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Persönlich bin ich der Meinung, dass es für die Gerichte sinnvoll ist, wenn es eine Abstufung gibt, aber die Mehrheit der Fraktion wird dort dem Antrag der Minderheit Caroni zustimmen.