preparatory:AB 177957
Caroni Andrea · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-08
Wortprotokoll
Namens meiner Minderheit und namens meiner Fraktion bitte ich Sie, an Ihrem Entscheid festzuhalten.
Wir sind einverstanden damit, dass in Absatz 1 ein Straftatbestand eingeführt wird. Damit wird diese Konvention indirekt für sämtliche Marktteilnehmer verbindlich. Wir wollen aber diesen Straftatbestand auf Vorsatzdelikte beschränken. Fahrlässigkeit soll so weit als möglich für schwerwiegende Taten reserviert bleiben. Berühmt sind die fahrlässige Tötung oder die fahrlässige Körperverletzung. Wenn nun jemand aber aus Versehen ein Werbeverbot übertritt, dann ist das doch eine andere Liga.
Es wird oft argumentiert, die Definition sei vage und dann könne sich jemand darauf berufen, er habe nicht gewusst, was aggressiv ist und was nicht. Wenn jemand eine Norm nicht kennt, ist das eine Frage des Rechtsirrtums; hier ist es am Richter zu beurteilen, ob man die Norm hätte kennen müssen oder nicht. Das hat aber nichts mit dem Vorsatz zu tun, über den wir hier reden. Die Frage des Vorsatzes bezieht sich auf den Sachverhalt. Es ist etwas schwierig, sich hier einen Irrtum vorzustellen, sich also vorzustellen, wie sich hier jemand über den Sachverhalt irren könnte. Wenn Sie eine Werbung schalten, wissen Sie ja, was für eine Werbung Sie schalten. Sie haben sie monatelang vorbereitet. Man könnte sich also höchstens vorstellen, dass jemand aus Versehen auf den Knopf "Senden" drückt und dabei die zu aggressive Version an die Druckerei schickt, obwohl er eigentlich die andere hätte schicken wollen. Ich kann mir kaum andere Anwendungsfälle vorstellen. Wenn ein solcher Fall einträfe, wäre es ein derartiger Bagatellfall, dass ich wirklich keinen Anlass dafür sähe, die Strafmaschinerie des Staates aufzufahren. Sogar Kollege Schelbert hat für die Grünen gesagt, dass diese Strafausdehnung an sich nicht nötig wäre. Er hat sie nur aus Kulanz gegenüber dem Ständerat akzeptiert. Für uns Freisinnige gilt: Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es nötig, kein Gesetz zu machen.
Namens meiner Minderheit von zwölf Kommissionsmitgliedern - in den Worten der Frau Bundesrätin wäre das schon fast eine Mehrheit - und namens meiner Fraktion bitte ich Sie also, hier festzuhalten und sich auf das Vorsatzdelikt zu beschränken.