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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-12-04

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-12-04

Wortprotokoll

Ich äussere mich einmal mehr zum "Schoggi-Gesetz" beziehungsweise zu den Ausfuhrbeiträgen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte. Wir haben, wie jedes Jahr, die Beiträge so berechnet, dass wir von einer Beitragsleistung von 85 Prozent ausgegangen sind. Wir wollen damit das Rohstoffhandicap zu 85 Prozent ausgleichen. Das entspricht diesen 70 Millionen Franken, die wir eingestellt haben. Wir haben das in den vergangenen Jahren auch so gemacht. Wir sind immer zu einem Ausgleich von 85 Prozent gekommen - das können wir mit diesen 70 Millionen Franken auch.

Herr Nationalrat Müller hat gesagt, es gebe jetzt neue Zahlen und das Rohstoffhandicap sei auf 106 Millionen Franken zu berechnen. Schauen Sie, wenn Sie das so rechnen, gehen Sie von den letzten beiden Monaten aus und rechnen das auf zwölf Monate um, dann kommen Sie auf andere Beiträge als wir. Bis jetzt sind wir immer davon ausgegangen, dass wir gestützt auf Jahresrechnungen einen Mittelwert berechnen, das ergibt aus heutiger Sicht diese 70 Millionen Franken bzw. einen Ausgleich von 85 Prozent. Wenn es anders sein sollte - das habe ich immer gesagt, und das haben wir in einem Jahr auch schon gemacht -, werden wir Ihnen die zusätzlichen Mittel mit einem Nachtragskredit beantragen und 85 Prozent ausgleichen. Aber wir können nicht jeden Monat die Berechnungen wieder ändern, um dann auf das Jahr hochzurechnen, das macht doch keinen Sinn.

Dass wir bei den Einfuhrzöllen ja auch Mittel einnehmen, scheint mir jetzt gerade in diesem Zusammenhang nicht so eine gute Argumentation zu sein: Erstens ist es so, dass seit Einführung des "Schoggi-Gesetzes", das sehen Sie, wenn Sie alles anschauen, die Ausfuhrbeiträge viel höher sind als die einfuhrseitigen Zolleinnahmen. Die Ausfuhrbeiträge übersteigen also über den gesamten Zeitraum die Zolleinnahmen bei Weitem. Zweitens ist es so, dass dieses Argument genau zeigt, dass dieselbe Branche heute von zwei Massnahmen profitiert, was wir ja auch wollen. Die Branche profitiert zum einen von Zöllen, die zum Schutz des einheimischen Marktes erhoben werden; das ist für die Landwirtschaft. Zum andern sollen die Ausfuhrbeiträge die Konkurrenzfähigkeit derselben Branche begünstigen. Wir machen also zweimal etwas, was die Branche unterstützt. Das ist auch richtig, aber es ist auch richtig, dass man dann immer von der gleichen Basis ausgeht, um die entsprechenden Zahlen zu berechnen.

Zur Frage der Kürzungen bei der Position "Direktzahlungen Landwirtschaft": Wir haben schon verschiedentlich darüber diskutiert, wie das zustande gekommen ist. Bei der Behandlung der Agrarpolitik 2014-2017 wurde darauf hingewiesen, dass es, wenn wir die Inlandleistung bei der Versteigerung von Fleischimportkontingenten wieder einführen würden - und das haben Sie gemacht -, dann auf der anderen Seite der Rechnung eine entsprechende Korrektur gäbe; das ist hier auch so. Ich möchte Sie einfach noch einmal darauf hinweisen: Damals, bei der Agrarpolitik 2014-2017, als man von der Wiedereinführung der Inlandleistung ausgegangen ist, hat man das verbunden mit einer Verpflichtung der Schlachtbetriebe, einen bestimmten Anteil des Preisvorteils an die Landwirtschaft bzw. an die einheimischen Bauern und Bäuerinnen zurückzugeben. Auf den Punkt gebracht: Weil wir bei importiertem Fleisch diese Vergünstigung haben, haben die Bauern, die Bäuerinnen einen etwas besseren Preis für ihr Fleisch, das sie hier in der Schweiz anbieten bzw. verkaufen können. Das war ein Link, den man dort gemacht hat. Insofern ist es auch richtig, wenn man dem jetzt bei dieser Position Rechnung trägt.