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AB 17812

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen, auf diese wichtige und komplexe Reform der [PAGE 1923] Invalidenversicherung einzutreten. Wie Sie wissen, benötigt die IV sowohl eine finanzielle als auch eine inhaltlich-materielle Reform. Finanziell ist die IV trotz der 1998 erfolgten Verlagerung von Kapital der EO wieder hoch verschuldet. Die vorliegende Reform muss also zu einer mittel- und langfristig ausgeglichenen Finanzierung führen. Inhaltlich-materiell geht es um gezielte Anpassungen im Leistungsbereich, insbesondere um die Einführung eines modernen Konzeptes der Assistenzentschädigung, eine Verstärkung der Aufsicht des Bundes sowie eine Verbesserung der Strukturen der Invalidenversicherung.

Vor welchem Hintergrund ist diese Reform zu sehen? In den letzten zehn Jahren hat die Wahrscheinlichkeit einer Person, im Erwerbsleben rentenbegründend invalid zu werden, um rund 30 Prozent zugenommen. Dabei bestehen grosse kantonale Unterschiede. Auch zwischen Arbeitslosenquote und Invalidisierungswahrscheinlichkeit besteht eine gewisse Parallelität. Zunehmend sind es nicht nur Geburtsgebrechen oder Unfälle, sondern Krankheiten, welche zum Rentenbezug führen. Die psychischen Krankheiten nehmen dabei eine Spitzenposition ein, vor allem bei Jungen. Mehr Menschen im Alter von 20 bis 35 Jahren werden wegen psychischen Gebrechen invalidisiert als wegen allen anderen Ursachen zusammen.

Zu den Schwerpunkten der inhaltlich-materiellen Reform hält die FDP-Fraktion Folgendes fest:

Bei den Leistungen ist das Kernelement sicher die Einführung einer Assistenzentschädigung. Massgebend soll dabei nicht mehr die Hilflosigkeit sein, sondern der ausgewiesene Bedarf an persönlicher Assistenz infolge der Behinderung. Die neue Entschädigung löst den bisherigen Beitrag für Hilflosenentschädigung und weitere Leistungen ab, sie soll körperlich, geistig oder psychisch Behinderten ein autonomes Leben ermöglichen. Die Assistenzentschädigung beträgt je nach Grad der Behinderung zwischen 400 und 1600 Franken pro Monat. Ergänzende Leistungen bis zu 90 000 Franken pro Jahr sollen künftig auch Schwerbehinderte erhalten, die in einem eigenen Haushalt leben wollen. Dieses neue Konzept wird es den Behinderten sicher erleichtern, über ihr Leben selber zu bestimmen. Diese Autonomiefrage ist damit ein Kernstück der Reform, hinter dem wir voll und ganz stehen. Wir haben uns klar für das neue Konzept der Assistenzentschädigung ausgesprochen.

Allerdings haben wir auch einen Minderheitsantrag eingebracht, der noch zu detaillieren sein wird und sich gegen eine Leistungsausweitung im heutigen Zeitpunkt richtet - eine Leistungsausweitung, die natürlich vor allem auch finanzielle Konsequenzen hätte. Diese Leistungsausweitung im Bereich der so genannt lebenspraktischen Begleitung, vor allem psychisch Behinderter, wird im weiteren Verlauf der Debatte noch zu detaillieren sein.

Intensiv wurde ebenfalls die Schaffung der neuen regionalen ärztlichen Dienste diskutiert. Das Grundprinzip einer strafferen Beurteilung der Berentungskriterien in der ganzen Schweiz wurde von der FDP-Vertretung bejaht; allerdings befürwortete sie in der konkreten Ausgestaltung die Möglichkeit, dass auch kantonale bzw. überregionale Modelle für ärztliche Dienste einbezogen werden können. Auch hierzu liegt Ihnen ein Antrag vor. Wir gingen dabei davon aus, dass klarere Standards für die Begutachtung bzw. eine homogenisierte regionale Vorgehensweise - bessere Aufsicht, höhere Qualität der Beurteilung - ganz wichtige Komponenten der Kostendämpfung sind. Dazu muss der Bund diese Standards definieren können, auch für die Zusammensetzung der Equipen in den regionalen ärztlichen Diensten. Beispielsweise wird das im Bereich der schon angesprochenen psychischen Behinderungen ganz besonders wichtig sein. Wir sind aber der Meinung, dass zumindest in einer ersten Phase Kantone und Regionen sowie die bisherigen IV-Stellen die Chance haben sollen, ihre organisatorischen Modelle im Rahmen dieser Standards selber einzubringen.

Zur finanziellen Konsolidierung der IV äussern wir uns wie folgt: Mit dieser Revision werden erst langfristig Einsparungen von jährlich über 200 Millionen Franken angestrebt. Allerdings sind die finanziellen Auswirkungen der diversen Änderungen heute sehr schwierig abzuschätzen. Das Ziel eines deutlichen Nettospareffektes wird damit wohl kaum erreicht werden.

Gleichwohl beantragen wir Ihnen Eintreten auf die Vorlage.