Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-12-03
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-12-03
Wortprotokoll
Angesichts der Zeit und der bevorstehenden Wahlgeschäfte versuche ich, mich möglichst kurzzuhalten. Ich bitte Sie, bei Artikel 60 den Minderheitsantrag Knecht abzulehnen. Wir haben alle ein grosses Interesse daran, dass wir international eingebunden sind. Bei einer Ausland- und Importabhängigkeit von 78 Prozent wäre es geradezu fatal, wenn der Bund keinen Anschluss an diese Märkte finden könnte und keine internationalen Vereinbarungen abschliessen dürfte. Wir müssten dann wahrscheinlich auch bestehende Vereinbarungen kündigen. Wirtschaftspolitisch gesehen wäre das so ziemlich ein Schuss ins eigene Bein.
Ich bitte Sie, bei Artikel 61 Absatz 4 der Minderheit Vogler zu folgen. Grundsätzlich ist es immer gut, wenn wir begleitende Gremien haben, aber es ist die ureigene Aufgabe des Bundesrates und der Bundesverwaltung, die Massnahmen in einem Gesetz und deren Wirkung zu untersuchen. So haben wir bei der AHV keine Expertengruppe, auch bei der Bildung und Forschung haben wir das nicht. Es ist also immer klar, dass das die Verwaltung selber macht und dass der Bundesrat und die Verwaltung selber dem Parlament Bericht erstatten. Allenfalls sind ausserparlamentarische Kommissionen denkbar, die diese Aufgabe in einem beratenden und begleitenden Sinn übernehmen. Im Auftrag des Parlamentes waren wir in den letzten Jahren aber zurückhaltend bei der Einberufung neuer ausserparlamentarischer Kommissionen.
Beim Titel und bei den Absätzen 1 und 2 von Artikel 65 möchte ich am Begriff "Personendaten" festhalten. Ich verstehe die Überlegungen Ihrer Kommission, aber der Begriff "Verbraucherdaten" schafft grosse Rechtsunsicherheit. Wir haben im heutigen Bundesrecht keine Definition des Begriffs "Verbraucherdaten". Es wäre nicht deutlich, was genau das ist. Es wäre auch nicht klar, ob das Datenschutzgesetz anwendbar ist. Die Version des Bundesrates ist jene, welche mit dem Inhalt identisch ist. Wir haben hier klare Vorgaben. Der Antrag der Minderheit Knecht ist abzulehnen, weil für das Erreichen der Ziele hier natürlich auch die Transparenz wichtig ist.
Ich möchte mich noch zu Artikel 74 Absatz 6 äussern: Hier bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Wasserfallen ebenfalls abzulehnen. Wir haben mit diesem Gesetz nun Ziele gesetzt, die heute schon im Energiegesetz vorhanden sind, und haben sie verstärkt. Wenn jetzt die Beratung so weitergeht, wird sich im nächsten Jahr der Ständerat darum kümmern. Einige sprechen von Referendum; dann würden wir im Jahr 2016 allenfalls ein Referendum haben, und somit könnte dieses Gesetz wohl frühestens 2017 in Kraft treten. All diese Massnahmen für drei Jahre einzuführen, ist - Entschuldigung! - wirklich Unsinn. Eine Befristung auf drei Jahre für die bestehenden Anlagen und Programme würde wirklich bedeuten, dass man hier mit der Bevölkerung spielt. Für die zweite Phase der Energiestrategie will der Bundesrat wie gesagt im nächsten Frühling die Vernehmlassung eröffnen. Das ist nicht unbekannt, Herr Nationalrat Wasserfallen! Auch das Finanzdepartement hat bereits Konsultationen gemacht. Man weiss also ungefähr, was dort alles zur Debatte steht. Der Bundesrat hat Beschlüsse gefasst, das Gebäudeprogramm und auch die Förderung sind befristet, und Sie werden sich noch konkret darüber aussprechen können, in welchem Jahr die Förderung abgeschlossen werden soll.
Dann werden Sie sich aber tatsächlich zu einer Lenkung bekennen müssen. Die CO2-Abgabe ist ja bereits eine solche Lenkungsabgabe, und ich sehe immer noch, dass sie vom Freisinn wie von der SVP laufend bekämpft wird. Ich bin auch eher skeptisch, ob Sie dann am Schluss Wort halten, wenn es tatsächlich darum geht, zusätzlich zur CO2-Abgabe auch eine Energieabgabe einzuführen, die auch hoch sein muss, damit sie eine Lenkungswirkung hat. Dann haben wir eine Abgabe auf Benzin, Heizöl und Strom. Ich bin sehr gespannt darauf, wie Sie diese Abgabe dann unterstützen werden. Deshalb ist diese Befristung abzulehnen.
Noch zum Einzelantrag Wobmann zum Referendum: Ich habe schon beim Eintreten gesagt, Herr Nationalrat Wobmann, dass man nicht einfach nach Gutdünken sagen kann, das sei jetzt ein obligatorisches Referendum. Wir haben eine [PAGE 2118] Verfassung, welche klar festhält, wann eine obligatorische Volksabstimmung nötig ist. Sie dürfen weiterhin an der Kernenergie festhalten, das dürfen Sie. Sie können das Referendum ergreifen. Sie können eine Volksinitiative starten, wenn Sie mit dem Freisinn zusammen sagen: "Wir wollen neue Kernkraftwerke, und die erneuerbaren Energien sind uns weniger wert." Das dürfen Sie. Das ist demokratisch legitimiert.
Aber dieses Parlament hat sich für den Bundesrat bereits verbindlich entschieden, es hat gesagt: "Das wollen wir nicht." Wenn Sie dieses Gesetz so nicht wollen, dürfen Sie das Referendum ergreifen, das ist auch normal. In der heutigen Verfassung steht: "Die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Kernenergie ist Sache des Bundes." Es steht nicht in der Verfassung, dass wir Kernkraftwerke betreiben, es steht auch nicht in der Verfassung, dass wir Strom produzieren mit Kernenergie. Die Vorlage ist absolut verfassungskonform, zumindest diejenige des Bundesrates. Wir halten die üblichen Gepflogenheiten ein, wie das bei der AHV-Gesetzgebung und bei den Steuergesetzgebungen auch der Fall ist. Das sind auch wichtige Fragen. Aber die Verfassung legt fest, wann man das Referendum vorsieht und wann nicht. Deshalb ist auch dieser Antrag der Minderheit abzulehnen.