Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2014-12-03
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-03
Wortprotokoll
Lieber Kollega Maier, ich weiss gar nicht, woher Sie die Information haben, dass wir diesen Antrag Wobmann einfach so unterstützen. Der Antrag ist in der Tat mit einigen Problemen verbunden; ich komme dann später dazu.
Bei diesem Block gibt es ein paar wesentliche Punkte. Den Punkt mit der Sunset-Klausel muss ich nicht wiederholen. Herr Maier, die Grünliberalen widersprechen sich in jedem zweiten Votum in dieser Debatte. Einerseits fordern Sie, die Subventionen seien abzubauen. Andererseits stimmten Sie gestern der Erhöhung der KEV zu. Sie sind zudem nicht bereit, ein Enddatum zur Abschaffung der KEV einzuführen. Ich habe vorhin Kollega Gasser noch bilateral erklärt, dass man die parlamentarische Initiative 14.436 der FDP-Liberalen Fraktion unterstützen kann. Dort ist ganz klar drin, was wir wollen, als Verfassungstext sauber ausformuliert. Im Gegensatz zu Ihrer Volksinitiative - das muss ich leider sagen - ist unser Projekt vielleicht sogar noch mehrheitsfähig.
Sie sagen, die Grünliberale Partei sei die einzige Partei, die wisse, wie man das macht - ja, das ist Ihr Anspruch, das können Sie in Sonntagsreden bringen. Tatsache ist, dass wir im Gegensatz z. B. zur BDP, zu den Grünen, zu den Linken die Hausaufgaben gemacht haben. Wir haben klar gesagt, wie wir uns einen Übergang vom Fördern zum Lenken vorstellen. Leider hat es der Bundesrat während der Debatte hier auch noch nicht geschafft, Klarheit zu schaffen.
Dann geht es letztlich noch darum, ob dieses Gesetzespaket als indirekter Gegenvorschlag zur grünen Ausstiegs-Initiative gelten soll. Wir sind der Meinung, dass das nicht nötig ist. Wir sind in dem Sinne für die Entkoppelung der beiden Vorlagen. Es wird in der Volksabstimmung sehr spannend werden, weil man dann sieht, ob die Bevölkerung wirklich einen Atomausstieg will. Sie sagen, der Atomausstieg sei nur mit der grünen Initiative möglich. Ihr Wort in Gottes Ohr! Im Kanton Bern waren ähnliche Vorlagen vor dem Volk; die Ausstiegsgelüste, die Ausstiegs-Initiativen in den Kantonen sind alle gescheitert. Wir haben erst kürzlich im Kanton Bern ebenfalls über eine grüne Ausstiegs-Initiative abgestimmt. Wir haben über Energievorlagen abgestimmt, über verschiedene Energiegesetzgebungen. Die Gelüste, die Sie jetzt hier mit Regulierungen, mit Milliardensubventionen usw. geweckt haben, wurden eigentlich fast überall abgelehnt.
Auch der Kanton Freiburg in der Romandie hat das Verbot von Elektroheizungen und ein drakonisches neues Energiegesetz abgelehnt. Ich weiss nicht genau, was Sie bezwecken wollen. Würde aber die Atomausstiegs-Initiative abgelehnt, so käme das nicht einer Steilvorlage für diese Energiestrategie gleich, die diesen Namen ja wirklich nicht verdient. Das wäre jedoch Ihr Problem, müssten Sie das doch vor der Bevölkerung irgendwie rechtfertigen können.
Zum Einzelantrag Wobmann: In diesem Zusammenhang muss ich Ihnen, Herr Maier, schon sagen, dass dieser Antrag eben jene Problematik aufnimmt, dass ein obligatorisches Referendum auf Gesetzesstufe, wenn man ein solches zulässt, ein Zwischending ist, das nicht wirklich gewollt ist. Man kann ein obligatorisches Referendum vorsehen zum Beispiel in Bezug zum Beitritt zu internationalen oder supranationalen Verbänden, beispielsweise in Bezug zum Nato-Beitritt oder, Herr Naef, zum EU-Beitritt. Ein obligatorisches Referendum könnte man auch vorsehen, wenn es um dringliches Bundesrecht geht, das von gewisser Tragweite ist. Wir sind daher nicht der Meinung, dass man es jetzt in diesem Fall unterstützen kann, ein obligatorisches Referendum vorzusehen.
Das fakultative Referendum ist nämlich - leider - der einzige Weg, der noch zur Verfügung steht, um dieses Gesetzespaket vors Volk zu bringen. Leider hat man es verpasst, die nötige Verfassungsgrundlage zu schaffen, die im zweiten Anlauf dann sowieso gemacht wird. Die Kantone haben auch moniert, die Verfassungsmässigkeit sei viel eindringlicher abzuklären. Die Kantone sind gemäss dem Schreiben vom 12. November 2014 nach wie vor der Meinung, dass die Verfassungsmässigkeit doch in einigen Artikeln geritzt werde. Dieser Diskussion haben Sie sich aber elegant entzogen, indem Sie zu Beginn die Rückweisung abgelehnt haben, wie sie von der Minderheit II beantragt worden war.
Der Ständerat wird die Frage zur Verfassungsmässigkeit meiner Meinung nach sowieso noch einmal aufnehmen. Der Ständerat muss das klären, weil notabene gleich drei kantonale Direktorenkonferenzen hier doch klare Vorbehalte geäussert haben. Ich bitte die Ständerätinnen und Ständeräte inständig, sich dieser Frage noch einmal anzunehmen. Wir haben nämlich in den ersten Bestimmungen dieser Vorlage Ziele festgelegt, die nur mit dem zweiten Massnahmenpaket erreichbar sind; allein mit dem ersten Massnahmenpaket sind sie nicht erreichbar. Ich habe noch nie eine Legiferierung gemacht, bei der Ziele festgelegt werden, die nur mit einem zweiten Massnahmenpaket, das verfassungsrelevant ist, erreicht werden können, ohne dass die Verfassungsmässigkeit geklärt worden wäre. Offenbar ist in der Energiepolitik derzeit leider alles erlaubt. Das ist schade.