Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-12-01
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-12-01
Wortprotokoll
Die Stimmbevölkerung hat sich am 9. Februar 2014 für den neuen Artikel 121a der Bundesverfassung ausgesprochen. Der damit verbundene Wechsel in der Zuwanderungspolitik verlangt einerseits, dass das Ausländerrecht entsprechend geändert wird. Andererseits sind völkerrechtliche Verträge, die im Widerspruch zu Artikel 121a der Bundesverfassung stehen, neu zu verhandeln und anzupassen. So steht das heute in der Bundesverfassung. Dadurch werden Verhandlungen über das Freizügigkeitsabkommen mit der EU nötig. Der Bundesrat hat aus diesem Grund am 8. Oktober 2014 den Entwurf eines Verhandlungsmandats verabschiedet, mit dem Ziel, das Freizügigkeitsabkommen anzupassen. Dabei sollen zwei Ziele verfolgt werden: erstens die eigenständige Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung unter Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Interesses der Schweiz - das steht nämlich auch im neuen Verfassungsartikel - und zweitens die Sicherung des bilateralen Wegs.