Badran Jacqueline · Nationalrat · 2014-12-01
Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-01
Wortprotokoll
In diesem Block wird festgelegt, dass die Energiewirtschaft für die Energieversorgung zuständig ist. Bund und Kantone sind für die Rahmenbedingungen zuständig. Die SP-Fraktion ist sich ziemlich sicher, dass die Rahmenbedingungen auch in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden gehören, man denke an die vielen kommunalen Versorger von grosser Bedeutung, die Energiestädte und vor allem auch an die kommunalen Volksabstimmungen, die die Rahmenbedingungen der Energieversorgung massgeblich mitbestimmen.
Interessant ist, dass in Artikel 8 unter dem Titel "Leitlinien für die Energieversorgung" die Kostenwahrheit genannt wird. Wir dürfen gespannt sein, ob dieses Ziel der Kostenwahrheit angesichts der ungedeckten Versicherungs-, Entsorgungs- und Stilllegungskosten bei KKW, der ungenügenden CO2-Abgaben usw. je erreicht wird oder ob dies toter Buchstabe bleibt in diesem preisverzerrten Markt.
Handelbare Herkunftsnachweise werden neu nicht mehr erlaubt sein für Elektrizität, für die eine Einspeisevergütung entrichtet wird. Darüber herrscht Konsens. Die SP-Fraktion verlangt jedoch vollständige Transparenz bei der Kennzeichnung der gelieferten Elektrizität für die Endkunden. Ausgeschlossen werden soll demnach, dass unbestimmte Energieträger im Strommix angegeben werden können. Es ist nun mal auch eine liberale Forderung, dass dies für den Kunden transparent ist, und die Bezeichnung muss man sowieso erheben. Ich bitte Sie also, hier der Minderheit zuzustimmen.
Einigermassen unbestritten sind die Rahmenbedingungen der Raumplanung für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Der Minderheitsantrag aus den Reihen der SVP und der FDP, der Minderheitsantrag Rösti zu Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b, wonach die Ausbaukonzepte der Kantone nur die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Netzausbau berücksichtigen müssen, ist abzulehnen. Dieser Antrag zeigt exemplarisch die nicht gerade qualifizierte Quengelei dieser beiden Parteien. Neben den wirtschaftlichen Auswirkungen [PAGE 2051] müssten zumindest zwingend die physikalischen Auswirkungen auf den Netzausbau berücksichtigt werden, auch wenn man die ökologischen Aspekte ausser Acht lassen möchte.
Zu reden gab vor allem Artikel 14. In diesem wird die Nutzung erneuerbarer Energien zum nationalen Interesse erhoben und den Gebieten von nationaler Bedeutung, also den geschützten BLN-Gebieten, gleichgestellt. Der überwiegende Teil der SP-Fraktion ist der Meinung, dass bei der Abwägung dieser beiden nationalen Interessen immer der Naturschutz verlieren wird, wenn dem Naturschutz wirtschaftliche Interessen gegenüberstehen. Biodiversität und unberührte Landschaften haben kein Preisschild. Zudem ist der Bau von Anlagen in solchen Gebieten zur Erreichung der Ausbauziele nicht zwingend notwendig. Der Schutz unserer Landschaften und unserer Biodiversität ist für die SP ein hohes Gut und soll nicht noch stärker unter Druck geraten. Deshalb empfiehlt Ihnen die SP-Fraktion, dem Minderheitsantrag Semadeni auf Streichung dieses Artikels zuzustimmen.
Unbestritten ist Artikel 16, der eine massive Beschleunigung der Bewilligungsverfahren bringt. Die SP-Fraktion bittet Sie, den Kommissionsanträgen zuzustimmen.